Gremium aus Laien und Klerikern berät über Nachfolger für Bode
Im Bistum Osnabrück haben neun Personen zusammen mit dem Domkapitel die Beratungen vor der Wahl eines neuen Bischofs aufgenommen. Am Samstag traten neun Frauen und Männer aus der Diözese erstmals mit den neun Domkapitularen zusammen, teilte das Bistum am Montag mit. Bei dem Klausurtag habe sich die Gruppe mit den Bedingungen des anstehenden Wahlverfahrens und mit der Frage nach Kriterien zur Ermittlung möglicher Kandidaten für das Bischofsamt beschäftigt. Ziel der vertraulichen Beratungen ist es, bis zum Sommer über mögliche Kandidaten für die Nachfolge von Bischof Franz-Josef Bode zu beraten. Auf der Grundlage der Beratungen stellt das Domkapitel seine Vorschlagsliste auf, die über den Nuntius dem Heiligen Stuhl vorgelegt wird.
Die neun Personen wurden auf Einladung des Katholikenrats von unterschiedlichen Gruppen und Gremien des Bistums benannt. Dabei sei auf eine generationen- und geschlechtergerechte Besetzung geachtet worden. Für den Katholikenrat sind neben der Vorsitzenden Katharina Abeln die Vorstandsmitglieder Jutta Brockhage (Sozialdienst Katholischer Frauen) und Franz-Josef Strunk (Familienbund der deutschen Katholiken) Mitglied. Dem Gremium gehören außerdem die -Diözesanvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Verena Albers, die Referentin für Religionspädagogik des Generalvikariats, Johanna Dransmann, die Gemeindereferentin Andrea Farwick, die Leiterin des Seelsorgeamts, Martina Kreidler-Kos, der stellvertretende Vorsitzende des Kirchensteuerrats,Norbert Jörgens, sowie der Diakon Hans Ulrich Schmiegelt an.
Weitergehende Beteiligung scheitert an Rom – und am Konkordat
Mitte April hatte das Osnabrücker Domkapitel mitgeteilt, dass es sich auf ein Verfahren zur Beteiligung von Laien an der Bischofswahl geeinigt habe. Die Beteiligung ist dabei nur im Vorfeld der Wahl bei der Aufstellung der Kandidatenvorschläge möglich. Das für Osnabrück geltende Preußische Konkordat sieht vor, dass unter anderem das Domkapitel Namen geeigneter Bischofskandidaten an Rom übermittelt. Der Heilige Stuhl ist an diese Vorschläge nicht gebunden, "würdigt" sie aber, wie es im Konkordat heißt, bei der Aufstellung der aus drei Kandidaten bestehenden Liste (Terna), aus der das Domkapitel in freier und geheimer Abstimmung den neuen Bischof wählt. Bei der eigentlichen Wahl sind die Domkapitularen auf das Päpstliche Geheimnis verpflichtet, weitere Personen dürfen dabei nicht auch nur beratend beteiligt werden. Versuche, eine Ausnahmegenehmigung des Heiligen Stuhls für die Bischofswahl im Erzbistum Paderborn zu erwirken, scheiterten am Vatikan unter Verweis auf das Konkordat.
Der Synodale Weg hat sich in einem Beschluss für eine Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs ausgesprochen. Das dort vorgeschlagene Verfahren sieht die Beteiligung von Laien an der Aufstellung der Vorschlagslisten sowie bei den Beratungen des Domkapitels vor der Wahl vor. Dazu soll eine Musterordnung für die freiwillige Selbstbindung der jeweiligen Domkapitel bei der Bestellung von Bischöfen erarbeitet und erlassen werden.
Das Bistum Osnabrück ist seit der Annahme des Rücktritts des langjährigen Bischofs Franz-Josef Bode am 25. März vakant. In der Zeit bis zur Amtsübernahme des neuen Bischofs wird die Diözese von Weihbischof Wübbe als Diözesanadministrator geleitet. Neben Osnabrück und Paderborn ist auch das Erzbistum Bamberg derzeit vakant. Das bayerische Konkordat sieht keine Wahl von Diözesanbischöfen durch die Domkapitel vor. (fxn)