Deutsche Bischöfe beschließen neues finanzielles Solidaritätssystem
Die deutschen Bistümer haben sich auf ein System zur finanziellen Risikoverteilung und Solidarität geeinigt. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat ein "Interdiözesanes Sicherungssystem" beschlossen, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Freitag mit. Das System besteht aus drei Komponenten: einem Notfall-Sicherungssystem, über das in finanziellen Schieflagen Bankdarlehen an Bistümer abgesichert werden, einem Partnerschafts-System zur überdiözesanen Unterstützung mit Ressourcen sowie einer befristeten Weiterführung der finanziellen Unterstützung der Bistümer Görlitz und Magdeburg bis 2030. Ursprünglich war ein Auslaufen der Beiträge für 2025 geplant. "Mit diesem zukunftsweisenden Beschluss der deutschen Diözesanbischöfe ist ein wichtiges gemeinsames und umfassendes Sicherungssystem zwischen den (Erz-)Bistümern für zukünftig finanziell herausfordernde Zeiten geschaffen worden", heißt es in der Mitteilung. Der Beschluss wurde bereits am 20. Juni gefasst.
Durch das "Interdiözesane Notfall-Sicherungssystem" soll die Zahlungsfähigkeit von Bistümern sichergestellt werden. Wenn sie während einer "zukunftsorientierten Restrukturierung" in Notlagen geraten, verpflichten sich die anderen Diözesen, von Banken gewährte Darlehen auf der Grundlage klarer Voraussetzungen zu besichern.
Interdiözesane Partnerschaft statt Strukturbeitrag
Das bisherige System von Solidarbeiträgen für finanzschwächere Bistümer vor allem in Ostdeutschland wird durch ein umfassenderes Interdiözesanes "Partnerschafts-System" ersetzt, das über finanzielle Unterstützung hinausgeht. Die einzelnen Bistümer sollen sich gegenseitig unterstützen, um gemeinsam bedürftigen Bistümern punktuell oder dauerhaft zu helfen. Dazu gehören neben Geldmitteln auch nicht-finanzielle Komponenten wie Wissenstransfer, personelle Unterstützung, Zusammenarbeit in eingrenzbaren Themenfeldern, Übernahme von Dienstleistungen und Controlling von Projekten.
Bisher erhalten die ostdeutschen Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg einen Strukturbeitrag von bislang insgesamt 32 Millionen Euro pro Jahr, um die Aufbauarbeit und eine nachhaltige wirtschaftliche Situation entsprechend der jeweiligen Finanzkraft zu unterstützen.
Zusätzlich zu dem Beschluss des VDD ist zur Umsetzung noch die Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien in den einzelnen Bistümern nötig. Es ist vorgesehen, das interdiözesane Sicherungssystem zum Jahresbeginn 2024 anzuwenden. Die Kirchensteuereinnahmen sind 2022 zwar nominell wieder leicht gestiegen, inflationsbereinigt sinken die Einnahmen aber bereits jetzt. Auf Grundlage einer von DBK und EKD beauftragten Studie aus dem Jahr 2019 rechneten die Kirchen damit, dass sich die verfügbaren Finanzmittel bis 2060 etwa halbieren. Die Autoren der Studie gehen mittlerweile davon aus, dass dieser Wert angesichts der stärker steigenden Austrittszahlen noch deutlich nach unten korrigiert werden muss. (fxn)