Empfehlung der unabhängigen Missbrauchskommission

Church of England will strafweise Laisierung wieder einführen

Veröffentlicht am 12.07.2023 um 13:19 Uhr – Lesedauer: 

York ‐ Einmal geweiht, immer geweiht – das gilt auch in der anglikanischen Kirche. Eine Entfernung von Missbrauchstätern aus dem Klerikerstand war in der Church of England bisher nicht möglich. Das soll sich ändern: Die Weichen dazu wurden nun gestellt.

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Die anglikanische Church of England plant, die strafweise Laisierung von Klerikern wieder einzuführen. Bei der bis Dienstag tagenden Generalsynode in York nahmen die Synodalen einen Gesetzentwurf für ein neues Kleriker-Disziplinarrecht in erster Lesung an. Die "Clergy Conduct Measure" (Klerus-Verhaltensmaßregel) soll als ein neues Vorgehen zum Umgang mit Fehlverhalten von Geistlichen der anglikanischen Kirche eingeführt werden. Mit dem Gesetz werden Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung von sexuellem Kindesmissbrauch (IICSA) umgesetzt, die diese 2020 in einem Bericht zur anglikanischen Kirche vorgelegt hatte. Unter anderem wird das Beschwerde- und Gerichtssystem reformiert. Das Gesetz soll auf der Generalsynode im Juli 2024 abschließend beraten und beschlossen werden.

Die geplante Entlassung aus dem geistlichen Stand wird durch den zuständigen Bischof auf Empfehlung eines Kirchengerichts vorgenommen. Für die Laisierung von Bischöfen ist die Diözesansynode zuständig. Im anglikanischen Amtsverständnis ist die Weihe selbst unverlierbar, die Rechte zur Ausübung der Weihegewalt können aber entzogen oder freiwillig aufgegeben werden. "Die Entlassung aus dem geistlichen Amt hat zur Folge, dass die betreffende Person fortan als Laie leben muss mit denselben Konsequenzen, die aus einem freiwilligen Verzicht auf den geistlichen Stand erwachsen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Damit kann die laisierte Person nicht mehr ihre Amts- und Weihevollmachten ausüben, verliert alle kirchlichen Ämter, die Klerikern vorbehalten sind, und gilt nicht mehr als Kleriker. Damit fällt auch die Erlaubnis zum Tragen geistlicher Kleidung und die Anrede mit geistlichen Titeln weg.

Laisierung in der Church of Wales bereits üblich

Die Möglichkeit einer strafweisen Laisierung hatte die Church of England 2003 abgeschafft. Seither kann zwar strafweise die Ausübung aller Amts- und Weihevollmachten verboten werden, der mit der Ordination verbundene Klerikerstand konnte jedoch nicht aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten entzogen werden, sondern lediglich aufgrund von geistlichen Vergehen doktrineller, ritueller oder zeremonieller Natur. Die IICSA hatte die Wiedereinführung der Laisierung empfohlen. "Obwohl eine solche Möglichkeit kaum einen praktischen Unterschied machen würde im Vergleich zum Verbot der Amtsausübung, ergibt sich doch ein symbolischer Unterschied aus der Sicht von Betroffenen", heißt es dazu im Bericht der Kommission. In der Church of Wales, die in derselben Untersuchung in den Blick genommen wurde, können Kleriker bei Sexualdelikten bereits strafweise laisiert werden.

Im katholischen Kirchenrecht ist die Entlassung aus dem Klerikerstand die höchste Strafe. Das Weihesakrament selbst kann nicht zurückgenommen werden. Eine einmal gültig gespendete Weihe zum Diakon, Priester und Bischof ist unwiderruflich. Durch die strafweise Entlassung werden alle mit der Weihe empfangenen Rechte und Pflichten ausgesetzt mit Ausnahme der Zölibatsverpflichtung.

2014 hatte das britische Innenministerium die unabhängige Untersuchungskommission IICSA damit beauftragt, verschiedene Institutionen in England und Wales zu untersuchen und Empfehlungen auszusprechen. Neben den anglikanischen Kirchen von England und Wales wurde unter anderem auch die katholische Kirche untersucht. 2022 legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor. (fxn)