Verfahrensfehler im Umgang mit mutmaßlichem Übergriff auf Minderjährige

Basler Bischof räumt Fehlverhalten in Missbrauchsfall ein

Veröffentlicht am 18.08.2023 um 12:19 Uhr – Lesedauer: 

Basel ‐ Die Übergriffe, die einem Priester im Bistum Basel vorgeworfen werden, sind strafrechtlich längst verjährt. Nach kirchlichem Recht wäre eine Verfolgung noch möglich – doch Bischof Felix Gmür machte Fehler im Verfahren. Das gibt er jetzt zu.

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Der Basler Bischof Felix Gmür hat Fehlverhalten im Umgang mit einem Missbrauchsvorwurf eingeräumt. In einer Stellungnahme bestätigte das Bistum am Freitag die am Donnerstag veröffentlichen Recherchen der Schweizer Zeitschrift "Beobachter". Bei dem Fall geht es um den Umgang mit mutmaßlichen Übergriffen eines Priesters auf eine zur Tatzeit Minderjährige Mitte der 1990er Jahre. Die Betroffene hatte 2019 das Bistum informiert. Bischof Gmür habe anfangs richtig gehandelt und Strafanzeige erstattet sowie eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Auf der Grundlage einer Voruntersuchung entscheidet der Bischof, ob er ein kirchliches Strafverfahren einleitet.

Die Strafanzeige wurde wegen Verjährung nicht weiter verfolgt. Die kanonische Voruntersuchung wurde aufgrund von Fehlern des Untersuchungsführers ohne die Empfehlung eines kirchlichen Strafverfahrens eingestellt, die vorgeschriebene Meldung an das Glaubensdikasterium im Vatikan unterblieb. Die Genugtuungskommission der Schweizer Bischofskonferenz erkannte den Fall als "schwerwiegend" an und sprach der Frau eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Schweizer Franken (15.700 Euro) zu.

Vorfall nun doch in Rom gemeldet

"Dass es nicht gelungen ist, die korrekten Schritte umzusetzen, anerkennt der Bischof als ein Scheitern, das nicht mehr vorkommen darf", heißt es nun in der Stellungnahme. Der Bischof bedauere zutiefst, dass der Betroffenen durch die Verfahrensfehler zusätzlicher Schaden zugefügt worden sei, genauso wie die Tatsache, dass dem Recht der betroffenen Person auf einen würdigen Umgang und ein kirchenrechtlich konformes Verfahren in der Vergangenheit nicht entsprochen worden sei.

Nach Darstellung des Bistums sei der Voruntersuchungsführer fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die betroffene Person die eingereichten Dokumente unterzeichnen müsse, damit diese im Verfahren Gültigkeit hätten. Die Betroffene hatte dem Bistum ein Erinnerungsprotokoll und Tagebücher aus der Zeit der Übergriffe übergeben. Die Voruntersuchung wurde abgeschlossen, ohne den Fall nach Rom zu melden. Bischof Gmür habe die Angelegenheit nochmals überprüft, den Fehler behoben und am 4. Juli 2023 alle Akten nach Rom übersandt. "Der Fall wird aktuell in Rom geprüft, damit die betroffene Person Gerechtigkeit erfährt", so die Stellungnahme weiter. Laut "Beobachter" habe der Voruntersuchungsführer Tagebuch-Kopien der Betroffenen und ihre aktuellen Kontaktdaten an den Beschuldigten weitergegeben. Zu diesem Vorwurf nimmt das Bistum keine Stellung. (fxn)