Hochschule hatte Anfang des Jahres dreijährige Studie zum Thema gestartet

Universität Münster sucht Betroffene von geistlichem Missbrauch

Veröffentlicht am 21.08.2023 um 17:27 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Um Unterstützung gebeten werden vor allem ehemalige Mitglieder der Organisationen "Christusgemeinschaft" und "Totus Tuus Neuevangelisierung": Die Universität Münster sucht für eine Studie Betroffene von sogenanntem geistlichem Missbrauch.

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Die Universität Münster sucht für eine Studie Betroffene von geistlichem Missbrauch. Vor allem ehemalige Mitglieder der Organisationen "Christusgemeinschaft" und "Totus Tuus Neuevangelisierung" bittet Projektleiterin Judith Könemann um Unterstützung, wie die Hochschule am Montag mitteilte. Als geistlicher Missbrauch gelten die Manipulation und die Ausnutzung von Menschen im Namen Gottes und im Zusammenhang von religiösem Leben. Dabei werden in der Seelsorge, zum Beispiel bei der Beichte oder geistlichen Begleitung, aber auch in geistlichen Gemeinschaften Menschen bevormundet, entmündigt und oft gegen andere abgeschirmt. Die Uni hatte Anfang des Jahres eine dreijährige Studie zum Thema gestartet. Sie sucht nach religiösen Praktiken und theologischen Überzeugungen, die den geistlichen Missbrauch begünstigen.

Neben Aktenanalysen wollen die Forschenden vom Institut für Religionspädagogik und Pastoraltheologie Erfahrungen von Zeitzeugen und Betroffenen auswerten, wie es hieß. Im Zentrum der Untersuchung stehen die im Bistum Osnabrück gegründete und mit dem Orden der Thuiner Franziskanerinnen verknüpfte "Christusgemeinschaft" sowie die 2007 bis 2021 im Bistum Münster kirchenrechtlich anerkannte geistliche Vereinigung "Totus Tuus Neuevangelisierung". Für beide Gemeinschaften liegen Vorwürfe von geistlichem Missbrauch vor.

Die Untersuchung wird den Angaben zufolge von den Diözesen Osnabrück und Münster, der Deutschen Bischofskonferenz und der Kongregation der Thuiner Franziskanerinnen finanziell getragen, aber an der Universität Münster unabhängig durchgeführt. Mit Betroffenen werde zunächst ein Telefonat geführt und dabei der Ort für ein Interview festgelegt. Mit einer Einwilligungserklärung lege der Interviewpartner fest, ob das Gespräch anonymisiert in die Studie einfließen soll. Über die Teilnahme und die inhaltlichen Schwerpunkte entscheide der Interviewte. Zudem bestehe jederzeit die Möglichkeit, die Teilnahme zu widerrufen. (KNA)