Kölner Kirchengericht will bald über Trierer Priester urteilen
Das Kölner Kirchengericht will in wenigen Wochen über einen Priester aus dem Bistum Trier entscheiden, dem mehrere Betroffene sexuelle Übergriffe vorwerfen. Das Landgericht Saarbrücken hatte den 69-Jährigen im Februar wegen sexueller Nötigung eines 14-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist inzwischen rechtskräftig
Das Kirchengericht Köln teilte nun auf Anfrage mit: "Der Abschluss des kirchlichen Verfahrens ist zum Spätsommer/Frühherbst beabsichtigt." Gegen dieses Urteil könne Berufung eingelegt werden. Das Kölner Kirchengericht befasst sich seit fünf Jahren mit dem Fall und mit verschiedenen Vorwürfen sexuell übergriffigen Verhaltens gegen den Priester. Ihm droht eine Entlassung aus dem Priesterstand. Das wäre mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.
Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist inzwischen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf zuletzt die Revision des Priesters und teilte mit, dass es keine Rechtsfehler gegeben habe. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Priester 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-Jährigen sexuell genötigt hat. Außer der Bewährungsstrafe muss er 2.500 Euro Geldstrafe an einen Verein zahlen, der sich gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen einsetzt.
Verfahren ging auf eine Anzeige des Bistums Trier zurück
Gegen den Priester war zuvor mehrfach unter anderem wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe ermittelt worden. Die Ermittlungen wurden allerdings jeweils eingestellt. Das Verfahren vor dem Landgericht ging auf eine Anzeige des Bistums Trier zurück. Zuvor waren im kirchenrechtlichen Verfahren entsprechende neue Vorwürfe bekannt geworden.
Das Bistum Trier steht aufgrund seines Umgangs mit dem Priester und mutmaßlichen Betroffenen seit Jahren in der Kritik. Es geht unter anderem um den Vorwurf, dass der Beschuldigte bis 2015 in einer Gemeinde im Saarland arbeitete, obwohl das Bistum bereits 2006 Hinweise zu Anschuldigungen hatte. Bischof Stephan Ackermann räumte mehrfach ein, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht worden seien. Mit dem Fall befasst sich auch die im Bistum eingesetzte Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauch. (KNA)