Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Trierer Priester
Das Urteil gegen einen Priester aus dem Bistum Trier wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Der Mann hatte gegen seine Verurteilung Revision eingelegt, die der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nun verworfen hat, wie der BGH am Freitag mitteilte. In dem Verfahren habe es keine Rechtsfehler gegeben. Das Landgericht Saarbrücken hatte den 69-Jährigen im Februar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Priester 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-Jährigen sexuell genötigt hat. Außer der Bewährungsstrafe muss er 2.500 Euro Geldstrafe an einen Verein zahlen, der sich gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen einsetzt.
Gegen den Priester war zuvor mehrfach unter anderem wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe ermittelt worden. Die Ermittlungen wurden allerdings jeweils eingestellt. Der Fall schlägt seit Jahren auch in der Kirche Wellen. Seit 2018 befasst sich das Kirchengericht Köln mit Vorwürfen gegen den Mann. Dort droht ihm eine Entlassung aus dem Priesterstand – die mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden wäre. (KNA)