Laut Assmann keine Anzeige, Abmahnung oder Sanktionen nach Segnungsfeier

Abgemahnter Pfarrer widerspricht Generalvikar: Es gab Dienstanweisung

Veröffentlicht am 28.08.2023 um 13:28 Uhr – Lesedauer: 

Mettmann ‐ Die Diskussion um eine Segnungsfeier für alle sich liebenden Paare in Mettmann geht weiter: In einem Leserbrief hatte der Kölner Generalvikar seine Sicht auf die Segnungsfeier dargestellt. Pfarrer Herbert Ullmann will das nicht so stehenlassen.

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Der leitende Pfarrer der Pfarrei St. Lambertus Mettmann, Herbert Ullmann, hat sich von der Darstellung durch Generalvikar Guido Assmann distanziert. "Bei allem Respekt vor Amt und Person des Generalvikars Msgr. Assmann kann ich als Betroffener seine Darstellung in der Kirchenzeitung so nicht stehen lassen", heißt es in einer am Montag auf der Facebook-Seite der Pfarrei veröffentlichten Erklärung des Pfarrers.

Ullmann nimmt damit Bezug auf einen Leserbrief Assmanns in der aktuellen Ausgabe der Kölner Kirchenzeitung. "Es gab bezüglich des Gottesdienstes in Mettmann/Wülfrath weder eine anonyme Anzeige in Rom noch eine Abmahnung und auch keine Androhung von Sanktionen, und zwar gegen niemanden", schrieb der Generalvikar darin. Vielmehr hätten mehrere Zeitungen über den Segnungsgottesdienst in Mettmann berichtet. "Diese öffentliche Berichterstattung ist auch in Rom gelesen worden. Das römische Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenspendung hat den Erzbischof von Köln daraufhin angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten sowie um Mitteilung möglicher Maßnahmen." Als Generalvikar habe er Ullmann über den Brief informiert und um seine Darstellung gebeten. "Ich meine, dass dies sehr transparent und vertrauensvoll geschehen ist", so Assmann. Aufgabe der Priester sei es, den Gläubigen die Lehre der Kirche unverfälscht zu erläutern. "Welche Konsequenzen die Gläubigen daraus ziehen, liegt in der eigenen Verantwortung und wird damit zu einer Gewissensfrage."

"Das ist – unter Zeugen – auch bei uns im Sendungsraum geschehen"

In seiner Stellungnahme kritisierte Ullmann nun, die Feststellung Assmanns, es habe keine anonyme Anzeige gegeben, sei für die Arbeitsgruppe "Regenbogenkirche für alle" und ihn persönlich nicht nachvollziehbar. "Bei Millionen von Zeitungen auf der Welt sollen freundliche Berichterstattungen aus zwei regionalen Zeitungen von Rom gelesen und bewertet werden? Und welche Behörde wird, rein rational gesehen, bei Nachfrage aus dem Erzbistum eingestehen: Ja, wir sind von anonymer Seite informiert worden?", fragt der Pfarrer. Im Schreiben des römischen Dikasteriums an den Kölner Erzbischof seien zudem Zusammenhänge mit dem Synodalen Weg erwähnt worden, die nachweislich in keiner Zeitung gestanden hätten. "Wer in einer kleinen Minderheit von erklärten Gegnern des Segensgottesdienstes stolz darauf ist, nach Rom denunziert zu haben, hat gern auch Interesse, dies in entsprechenden Kreisen kundzutun", schreibt der Pfarrer. "Das ist – unter Zeugen – auch bei uns im Sendungsraum geschehen."

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Ullmann betonte ebenfalls, dass die Dokumente aus Rom und Köln zum "Segnungsgottesdienst für alle Liebenden" eine klare Sprache sprächen und auch in ihrer sprachlichen Gestalt eine Dienstanweisung enthalten. "Msgr. Assmann und ich gehen persönlich freundlich miteinander um, was ich auch sehr schätze. Insofern war das Gespräch über die römische 'Anklage' auch 'transparent und vertrauensvoll', wenn auch mit unmissverständlichen Auflagen verbunden", so Ullmann. Von der Kölner Kirchenleitung wünsche er sich ein "wenig mehr sensible Menschlichkeit, die das Gewissen als oberste Instanz respektiert", sowie mehr Großzügigkeit und Toleranz. Und: "Ein wenig mehr Betonung der Pastoral und Seelsorge anstatt mantraartigem Wiederholen Menschen gemachter kirchenrechtlicher Vorschriften."

"Sonst riskiere ich meine Existenz. Das muss man leider so sagen"

Der "Segnungsgottesdienst für alle Liebenden" hatte im März in Mettmann stattgefunden und mit einigem Abstand bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Kirchengemeinde hatte bereits Anfang August in einem Posting auf ihrer Facebook-Seite Auszüge aus dem Schreiben Assmanns, der Antwort Ullmanns und aus den Auflagen veröffentlicht, die der Generalvikar dem Pfarrer demnach in einem Telefonat auferlegt hatte. In den zitierten Auflagen wird unter anderem festgehalten, dass gleichgeschlechtliche Paare genauso wie Partnerschaften wiederverheiratet Geschiedener von der Kirche nicht gesegnet werden könnten, Einzelpersonen "unabhängig von Disposition und Lebensstatus" jedoch jederzeit. Bei Segnungsfeiern und auch Einzelsegnungen sei zudem alles zu vermeiden, "was den Anschein eines Sakraments erwecken könnte, z.B. Salbungen". Ullmann sei angehalten, "zukünftig im öffentlichen Auftreten der Pfarrei sowie durch sein Handeln für ein eindeutiges Bild einzutreten".

In diesem Posting von Anfang August schreibt Ullmann zudem, dass er inzwischen gelernt habe, dass es eine Abmahnung für einen Priester im kirchenrechtlichen Sinne nicht gebe. "Gleichwohl wurde mir mündlich erklärt, dass die mir erteilten Auflagen im bürgerlichen Recht einer 'Abmahnung' entsprächen." Der Vorgang in der Pfarrei hat zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen für Ullmann geführt. Die "AG Regenbogenkirche für alle" hat als Reaktion bereits einen zweiten, ökumenischen Segnungsgottesdienst angekündigt. Ullmann selbst werde daran nicht mitwirken, da er sich an die Auflagen des Erzbischofs halten müsse. "Sonst riskiere ich meine Existenz. Das muss man leider so sagen." (cbr)