Bischöfe hatten bei Vollversammlung Reformvorschläge abgelehnt

Betroffenenbeirat kritisiert Linie der DBK zu Anerkennungsleistungen

Veröffentlicht am 30.09.2023 um 09:47 Uhr – Lesedauer: 

Frankfurt ‐ Trotz Reformvorschlägen des Betroffenenbeirats bleibt die Bischofskonferenz beim derzeitigen Verfahren zu Anerkennungszahlen für Missbrauchsopfer. Sprecher Johannes Norpoth reagiert mit Unverständnis – und kritisiert Aussagen von Bischof Bätzing.

  • Teilen:

Der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz hat deren Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing wegen Aussagen zu Zahlungen der Kirche an Missbrauchsopfer kritisiert. "Wenn Bätzing von einer Befriedung spricht, dann ist das eine erneute Negierung der aktuellen Situation der Betroffenen", sagte der Sprecher des Betroffenenbeirats, Johannes Norpoth, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagsausgabe). Tatsächlich produziere das derzeitige Verfahren "Resignation und eine Klagewelle".

Bätzing hatte zu Beginn der Vollversammlung der Bischöfe am Montag in Wiesbaden gesagt, das derzeitige Verfahren der Anerkennungszahlungen für Missbrauchsopfer wirke aus seiner Sicht "gut" und "befriedend", soweit man dies überhaupt sagen könne.

Der Betroffenenbeirat hatte der Bischofskonferenz im September einen Vorschlag für eine grundlegende Reform des Verfahrens für die kirchlichen Anerkennungszahlungen vorgelegt. Die Bischöfe lehnten ihn während ihrer Vollversammlung jedoch ab. Bätzing kündigte am Donnerstag an, die bischöfliche Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs werde das Gespräch darüber mit dem Betroffenenbeirat suchen.

Norpoth: Wesentliche Aspekte ignoriert

Norpoth warf den Bischöfen vor, in dem am Donnerstag veröffentlichten Abschlussbericht zur Vollversammlung wesentliche Aspekte des Vorschlags ignoriert zu haben. Es gehe dem Beirat nicht allein um höhere Anerkennungszahlungen und Pauschalen. Man fordere auch Transparenz, zitierte ihn die Zeitung. Das Gremium hatte eine "tatorientierte Grundpauschale" vorgeschlagen, abgestuft je nach der Schwere des Übergriffs von 40.000 bis 250.000 Euro. Bisher liegen die Anerkennungszahlungen in der Regel unter 50.000 Euro. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) orientiert sich dabei zumeist am oberen Bereich der Schmerzensgeldzahlungen, die Gerichte zusprechen.

Nicht eingegangen seien die Bischöfe auf die Forderung, die UKA solle ihre Entscheidungen begründen, bemängelte Norpoth. Gleiches gelte für das Anliegen, Betroffenen einen kostenlosen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen. Norpoth äußerte die Hoffnung, die Ablehnung der Bischöfe sei nicht das letzte Wort. Er erwarte die Bereitschaft zu "echten Verhandlungen". (KNA)