Urteil rechtskräftig: Ackermann muss 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Das Urteil des Arbeitsgerichts Trier gegen Bischof Stephan Ackermann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der unter dem Pseudonym "Karin Weißenfels" bekannten Bistumsangestellten ist rechtskräftig. Das teilte das Arbeitsgericht am Freitag mit (ArbG Trier, Urteil vom 6. 9. 2023 – Aktenzeichen 1 Ca 129/23). Der Bischof hatte nach Einschätzung des Gerichts die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterin und Betroffenen sexueller Übergriffe schwerwiegend verletzt, indem er ihren wahren Namen in einer Videokonferenz mit rund 40 Mitarbeitenden nannte. Im September verurteilte das Gericht ihn deshalb dazu, 20.000 Euro an die Betroffene zu zahlen.
Das Gericht entsprach damit der Forderung der Klägerin. Die Frau sah sich durch Ackermanns Handeln retraumatisiert. Der Bischof hatte nach dem Vorfall bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und sich entschuldigt. Nach der Urteilsverkündung teilte das Bistum mit, die Entscheidung zu akzeptieren. Vor der Verhandlung konnten sich die Parteien nicht einigen. Die Klägerin lehnte zuvor einen Vergleich ab und wollte ein Urteil. Es gehe ihr nicht in erster Linie um den Betrag, sondern darum, "die Rechtsverletzung aktenkundig zu machen", so ihre Anwälte.
Gericht erkennt schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts an
In der Urteilsbegründung führte das Gericht an, dass die von Ackermann in der Videokonferenz offengelegten Informationen in einem sehr hohen Maße die Privatsphäre tangieren: "Es handelt sich um besonders sensible Inhalte, mit denen sorgsam umgegangen werden muss." Daher sei es nachvollziehbar, dass die Klägerin die Einblicke in ihre Vergangenheit nicht in ihrem Alltag mit ihr begegnenden Mitmenschen ohne ihr Einverständnis teilen möchte. Das muss nach Auffassung des Gerichts Ackermann bewusst gewesen sein. Obwohl die Namensnennung vorsätzlich erfolgt sei, hielt das Gericht dem Bischof zugute, dass die Nennung wohl nicht geplant, sondern aus einer kurzfristigen Entscheidung heraus erfolgt sei.
Ackermann selbst war bei der Verhandlung nicht persönlich anwesend. Die Anwälte der Klägerin kritisierten Ackermanns Fehlen bei der Verhandlung als verantwortungslos. "Das Verhalten des Bischofs zeigt, dass er nicht bereit ist, Verantwortung zu übernehmen", sagte Anwalt Oliver Stegmann. Das Bistum erklärte dazu, es handle sich um einen "prozessual normalen und zulässigen Vorgang".
Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein. Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft die Frau unter anderem weiter vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären. (fxn/KNA)