Dekret des Klerusdikasteriums: Suspendierung von Diakon bestätigt
Das vatikanische Dikasterium für den Klerus hat die hierarchischen Beschwerden des Diakons Reinhold Glaser und seines Anwalts zurückgewiesen und seine Suspendierung durch den Würzburger Bischof Franz Jung bestätigt. "Als Grund für die Zurückweisung der Beschwerden nennt das Dikasterium sachliche und rechtliche Unbegründetheit", heißt es in einer Pressemitteilung des Bistums Würzburg (Mittwoch).
Seit 2022 war es laut Bistum zu anhaltenden Konflikten zwischen Glaser und dem Pastoralteam des Pastoralen Raums Kahlgrund hinsichtlich Dienst und Verhalten des Diakons gekommen. Der Konflikt entbrannte um Gottesdienstzeiten und die Ordnung für die Feier von Kasualien. So hatte der Diakon trotz anderer Absprachen und zuletzt Verboten die im Pastoralteam vereinbarte Ordnung unter anderem für Taufen und Beerdigungen nicht eingehalten und eigenmächtig Feiern geleitet. Vermittlungsversuche des Bistums scheiterten.
Vertrauensverhältnis laut Vatikan "nachhaltig zerrüttet"
Im Januar suspendierte Bischof Jung den Diakon wegen Ungehorsams daher von seinem Dienst. Mit dem Strafdekret wurden Glaser damit sämtliche Vollmachten und Dienste als Diakon sowie die Ausübung seiner Rechte als Mitglied des Pfarrgemeinderates seiner Gemeinde untersagt. Im Sommer gründete Glaser den "Verein für christliche Seelsorge in Freiheit". Wenige Wochen nach Gründung untersagte Generalvikar Jürgen Vorndran dem Diakon jegliche Mitwirkung in einem "kirchenrechtlich illegitimen Verein" und veranlasste eine Prüfung durch den Vatikan. An die Dekrete des Bischofs schlossen sich laut Bistum Beschwerden Glasers und seines Anwalts beim römischen Klerus-Dikasterium an.
"Mit dem Schreiben aus Rom vom 28. Oktober 2023 sind jetzt die Beschwerden Glasers und seines Rechtsanwalts zurückgewiesen und die Dekrete des Bischofs bestätigt", teilte die Diözese nun mit. "Zur Gründung eines 'Vereins für christliche Seelsorge in Freiheit' betont das Dikasterium, dass sich Glaser damit ein weiteres Mal von der kirchlichen Gemeinschaft entfernt habe." Damit sei das Vertrauensverhältnis "nachhaltig zerrüttet". (cbr)