Polen: Vatikan-Genehmigung für Einäscherung von Priestern notwendig
Die Feuerbestattung von Priestern und Bischöfen muss in Polen künftig vom Vatikan genehmigt werden. Bei der Vollversammlung der polnischen Bischofskonferenz am Montag und Dienstag in Tschenstochau berieten die Bischöfe Vorgaben für christliche Urnenbestattungen, wie die polnische katholische Nachrichtenagentur KAI berichtet. Bei den seit mehreren Jahren laufenden Vorarbeiten für ein Dokument zum liturgischen Umgang mit Einäscherung und Urnenbestattungen hatte das vatikanische Liturgiedikasterium drei Vorgaben gemacht, die von den Bischöfen eingearbeitet wurden. Neben dem römischen Genehmigungsvorbehalt für die Einäscherung von Geistlichen musste die Auswahl der Lesungen auf ihre Eignung für Urnenbestattungen hin überprüft werden sowie Vorgaben für die Aufbahrung von Urnen vor der Beerdigung in der Wohnung.
Beim Ritus einer Beerdigung von Priestern oder Bischöfen war noch zu klären, wie der Stand des Verstorbenen angezeigt wird. Bei Sargbestattungen ist es üblich, Messbuch, Stola oder Kelch auf den Sarg zu legen. Das Vorgehen bei Urnen sei nicht endgültig festgelegt worden und werde im Einzelfall entschieden. Ohnehin kämen Feuerbestattungen von Geistlichen in Polen nur in Ausnahmefällen vor, sagte der Vorsitzende der Liturgiekommission der Bischofskonferenz, Bischof Piotr Greger gegenüber KAI. Fest stehe schon, dass die Urne mit Weihrauch gesegnet werden soll. Die Änderungen müssen nun noch vom Liturgiedikasterium genehmigt werden.
Feuerbestattungen waren Christen lange verboten. Das Verbrennen von Verstorbenen wurde als im Widerspruch zur leiblichen Auferstehung der Toten stehend gesehen. Erst 1963 erlaubte der Vatikan katholischen Christen die Einäscherung. Heute noch empfiehlt die Kirche die Erdbestattung und lässt Kremierung nur dann zu, wenn sie nicht aus Gründen gewählt wurde, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen und den Glauben an die Auferstehung ausdrücklich leugnen. 2016 regelte die Glaubenskongregation in einer Instruktion den Umgang mit der Asche Verstorbener. Während die Feuerbestattung weiterhin zulässig ist, ist es verboten, Asche "in der Luft, auf dem Land oder im Wasser oder auf andere Weise auszustreuen oder sie in Erinnerungsgegenständen, Schmuckstücken oder anderen Objekten aufzubewahren". Damit soll "jegliche Zweideutigkeit pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Färbung" vermieden werden. Eine Bestattung auf Friedwäldern ist nur zulässig, wenn sie nicht anonym erfolgt. (fxn)