Vorgehensweise soll "kooperativ statt konfrontativ" sein

Kein Geld mehr an Bischöfe? Schweizer Landeskirchen rudern zurück

Veröffentlicht am 06.12.2023 um 12:14 Uhr – Lesedauer: 

Zürich ‐ Im Zuge der Schweizer Missbrauchsstudie stellte die Dachorganisation der Landeskirchen Forderungen an die Bischöfe. Dabei wurde auch die Idee ins Spiel gebracht, die Auszahlung von Geldern an den Reformfortschritt zu koppeln. Das ist jetzt vom Tisch.

  • Teilen:

Die Dachorganisation der Schweizer Landeskirchen ist von ihren Überlegungen abgerückt, die Geldzahlungen an die Bischöfe einzustellen, falls diese nicht zu Reformen zur Missbrauchsbekämpfung bereit seien. "Die vom Präsidium erwogene Verknüpfung der Forderungen mit der Konsequenz, die Finanzen an die Bischofskonferenz zu kürzen, sollte diese sich nicht konstruktiv auf die Forderungen einlassen, wurde nicht zur Abstimmung gebracht", heißt es in der am Dienstag vom Portal "kath.ch" veröffentlichten Pressemitteilung der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) über die Ergebnisse ihrer Plenarversammlung am vergangenen Wochenende. Grund dafür sei, dass die Konsultation im Vorfeld gezeigt habe, "dass die allermeisten kantonalkirchlichen Körperschaften diese Vorgehensweise nicht unterstützen".

Das Präsidium der RKZ hatte im Anschluss an die Veröffentlichung der Pilotstudie zu sexuellem Missbrauch in der Kirche der Schweiz mehrere Forderungenan die Schweizer Bischofskonferenz formuliert. Konkreter Auslöser war unter anderem, dass einigen Bischöfe öffentlich Fehler im Umgang mit Missbrauchsmeldungen vorgeworfen wurden. Um die Maßnahmen durchzusetzen, wurde vom Präsidium der RKZ die Idee ins Spiel gebracht, die Auszahlung von Kirchensteuergeldern an den Reformfortschritt der Bischofskonferenz zu koppeln. Im Schweizer Religionsverfassungssystem kontrollieren Laien die Verteilung der Kirchensteuer.

Viel Zustimung für Forderungen an sich

Abgesehen von dem Vorschlag, finanziell Druck auszuüben, erhielten die Forderungen bei der RKZ-Plenarversammlung eine große Zustimmung. Zu ihnen zählen eine Ergänzung des geplanten neuen Meldesystems für Missbrauchsbetroffene, rechtsstaatliche Standards in dem von der Bischofskonferenz gewünschten nationalen kirchlichen Strafgericht sowie der Verzicht auf das Einbeziehen der privaten Lebensführung bei der Anstellung oder Kündigung von kirchlichen Mitarbeitern, ausgenommen zölibatär lebender Priester oder Ordensleute. Zudem wurde die Einrichtung einer Sonderkommission zur Überwachung des Reformprozesses beschlossen.

RKZ-Generalsekretär Urs Brosi sagte gegenüber "kath.ch", die "öffentliche Wirkung", durch Finanzmittel Druck auf die Bischofskonferenz ausüben zu wollen, sei enorm gewesen. Es gehe jedoch vor allem darum, die geforderten Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung inhaltlich durchzusetzen. "Und an diesen Zielen hat sich nichts geändert, die Vorgehensweise soll aber kooperativ statt konfrontativ sein." Die Plenarversammlung sei der Ansicht gewesen, dass es in der Kirche möglich sein müsse, "gewaltfrei miteinander umzugehen – ohne Drohungen auszusprechen und ohne direkte Macht auszuüben". Zudem seien Befürchtungen laut geworden, es könnte langfristig auch zu Schädigungen innerhalb des dualen Systems kommen, wenn das Damoklesschwert möglicher Finanzmittelblockierungen weiter über der Bischofskonferenz schweben würde, so Brosi.

Im Bistum Basel gibt es nach wie vor einen Konflikt um ein mögliches Einbehalten von Kirchensteuern. Der Synodalrat der katholischen Landeskirche im Schweizer Kanton Luzern hatte Anfang November Forderungen zur Missbrauchsaufarbeitung an den Baseler Bischof Felix Gmür beschlossen und die Zahlung von Kirchensteuermitteln an die Erfüllung der Forderungen geknüpft. Gmür wehrte sich mit einem Brief an den Synodalrat und kritisierte unter anderem, das Kirchenparlament habe diese Beschlüsse gefasst, obwohl es schon im Vorfeld gewusst habe, dass Umsetzungen bestimmter Forderungen bereits eingeleitet gewesen seien. Zur Forderung nach einer Reform der kirchlichen Sexualmoral sagte Gmür, dass er als Bischof von Basel diese nicht beschließen könne. (mal)