Katholisch.de erklärt wichtige Begriffe rund um den Papst-Rücktritt

Vom Camerlengo zur Sedisvakanz

Veröffentlicht am 13.02.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Papst-Rücktritt

Bonn ‐ Katholisch.de erklärt wichtige Begriffe rund um das Konklave.

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Camerlengo

Ital. "Kämmerer"; hohes Amt in der Römischen Kurie. Ihm obliegt die Leitung der Apostolischen Kammer, der päpstlichen Finanzbehörde. Besondere Bedeutung kommt dem im Kardinalsrang stehenden Camerlengo zu, wenn ein Papst stirbt oder zurücktritt. Der Camerlengo übernimmt während der Sedisvakanz als Vorsitzender der Sonderkongregation - unterstützt von drei per Los bestimmten Kardinälen - die Verwaltung der Kirche, allerdings ohne Jurisdiktionsgewalt, d. h. er besitzt nicht die allein dem Papst zustehende Leitungsvollmacht.

Kardinaldekan

Auch: Kardinalkämmerer; ranghöchster Kardinalbischof und Vorsitzender des Kardinalskollegiums. Das Amt geht auf das 12. Jh. zurück. Der Kardinaldekan wird aus der Mitte der Kardinalbischöfe gewählt; er ist "Erster unter Gleichen" und ohne irgendeine Jurisdiktionsgewalt. Seine Wahl muss vom Papst bestätigt werden. Der Kardinaldekan muss seinen Wohnsitz in Rom haben und hat das Recht, den Papst zum Bischof zu weihen, falls dieser bei seiner Wahl noch nicht Bischof sein sollte. Der Dekan des Kardinalskollegiums ist traditionsgemäß Titularbischof von Ostia.

Kardinalskollegium

Alle Kardinäle zusammen bilden das Kardinalskollegium, das auch als "Senat" des Papstes bezeichnet werden kann und ihn in der Leitung der Gesamtkirche berät und unterstützt; der Vorsitzende des Kardinalskollegiums ist der Kardinaldekan. Das Kardinalskollegium ist nicht identisch mit dem Gremium, das den Papst wählt, da das Recht zur Papstwahl nur Kardinäle haben, die nicht älter als 80 Jahre sind.

Zwei Kardinäle der Kurie beratschlagen sich.
Bild: ©KNA

Zwei Kardinäle der Kurie beratschlagen sich.

Konklave

Lat. cum clave = "abgeschlossener Raum", wörtlich: "mit Schlüssel"; von der Außenwelt streng abgeschlossener Versammlungsort, in dem die Kardinäle zur Papstwahl zusammenkommen; gemeint ist auch der Wahlvorgang selbst sowie die Kardinalsversammlung zur Papstwahl. Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht grundsätzlich jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden. Allerdings entstammen seit 1378 alle Päpste dem Kardinalsrang. Wahlberechtigt sind nur die Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Konklave beginnt 15 bis 20 Tage nach Beginn der Sedisvakanz mit einer Messe in der Peterskirche. Anschließend ziehen die wahlberechtigten Kardinäle in die Sixtinische Kapelle. Die Wahl ist streng geheim. Während des Konklaves sind den Kardinälen Kontakte zu Außenstehenden verboten. Auch Telefon, Fernsehen, Radio oder Zeitungen nicht erlaubt. Nach der von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) erlassenen Konstitution zur Papstwahl sind die Kardinäle während des Konklaves im Domus Sanctae Marthae untergebracht. Nach der Vereidigung der Kardinäle und dem Versprechen der absoluten Verschwiegenheit müssen alle, die nicht zum Konklave gehören, die Sixtinische Kapelle verlassen. Die Wahlgänge finden nach einem genau festgelegten Zeremoniell statt. Gewählt ist, wer zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinigen kann. Sollte nach dem 33. Wahlgang noch kein Papst gewählt sein, können sich die Kardinäle mit absoluter Mehrheit für einen anderen Wahlmodus entscheiden. Der Papst muss dann nur noch mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Nach jedem Wahlgang werden die Wahlzettel verbrannt. Ist der von außen sichtbare Rauch schwarz, war die Wahl erfolglos. Ist der Rauch weiß, wurde ein neuer Papst gewählt. Seit dem 11. Jh. legt der neu gewählte Papst seinen bürgerlichen Namen ab und nimmt einen neuen Namen an. Auf der Loggia der Peterskirche wird der neue Papst anschließend den Gläubigen vorgestellt. Von dort erteilt er erstmals den Apostolischen Segen.

Papst

Lat. papa = "Vater"; das Oberhaupt der kath. Kirche. Der Ehrentitel wurde bis zum 3. Jh. unterschiedslos für alle Bischöfe verwandt. Bischof Siricius von Rom (384-399) bezeichnete sich erstmals amtl. als "papa", Gregor I. (590-604) legte schließlich fest, dass dieser Titel ausschließlich dem Bischof von Rom gebührt. Als Bischof von Rom und damit als Nachfolger des Apostels Petrus ist der Papst Träger der obersten Leitungsvollmacht und besitzt "die oberste, volle, unmittelbare und allgemeine ordentliche Gewalt in der Kirche, die er immer frei ausüben kann". Seine besondere Stellung kommt auch durch seine weiteren Titel zum Ausdruck: Bischof von Rom, Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Fürsten der Apostel, Höchster Pontifex der Universalkirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz, Souverän des Staates der Vatikanstadt, Servus Servorum Dei (lat. "Diener der Diener Gottes"). Papst Benedikt XVI. hat auf den Titel "Patriarch des Abendlandes" freiwillig verzichtet. Die Päpste unterschreiben nicht wie die übrigen Bischöfe mit einem Kreuz vor ihrem Namen, sondern mit der Hinzufügung der Buchstaben PP. (lat. Pastor Pastorum = "Hirte der Hirten"). Die Bischofskirche des Papstes ist die Lateranbasilika in Rom, nicht die Peterskirche. Die protokollarische Anrede des Papstes lautet "Heiliger Vater", "Heiligkeit" bzw. "Eure Heiligkeit".

Sedisvakanz

Lat. sedes = "Sitz" und vacare = "frei, unbesetzt sein"; der Zeitraum, in dem das Amt des Papstes bzw. eines Bischofs unbesetzt ist. Die Sedisvakanz endet mit der Wahl des neuen Papstes bzw. der Einführung eines neuen Bischofs.

Weitere Informationen

Weitere kirchliche und religiöse Begriffe erklärt unsere Rubrik "Kirche von A-Z" , deren Inhalte - ebenso wie die Inhalte dieses Artikels - auf dem Buch "Katholisch A-Z" von Manfred Becker-Huberti und Ulrich Lota basieren.