Standpunkt

Belästigungsverbot vor Abtreibungspraxen ist richtig und wichtig

Veröffentlicht am 11.01.2024 um 00:01 Uhr – Von Christoph Paul Hartmann – Lesedauer: 

Bonn ‐ Frauen vor Beratungsstellen zu belästigen, soll bald verboten werden. Das sorgt für Kritik von Abtreibungsgegnern. Christoph Paul Hartmann hält die Pläne für den richtigen Weg – vor allem mit Blick auf die christliche Nächstenliebe.

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Sie stehen oder knien vor Arztpraxen oder Beratungsstellen, halten Schockbilder hoch oder beten Rosenkränze – manchmal belästigen sie aber auch verbal Frauen. Frauen, die sich entscheiden müssen, ob sie ihre Schwangerschaft abbrechen oder nicht. Die Bundesregierung möchte diese "Gehsteigbelästigungen" nun verbieten und als Ordnungswidrigkeit einstufen. Gut so!

Denn die Schauspiele, die sich vor so manchem Krankenhaus abspielen, sind unwürdig. Da sind Frauen in einer Krisensituation auf der Suche nach Hilfe und werden von Aktivisten belästigt und weiter unter Druck gesetzt. Mit christlicher Nächstenliebe hat das nichts zu tun. Aus Nächstenliebe zu handeln würde bedeuten, ein Angebot zu machen, das Frauen annehmen können - oder auch nicht. Es muss ein Angebot sein, dass sie als Menschen in ihrer jeweiligen Situation und mit ihrer Entscheidung ernstnimmt. Die manchmal so titulierten "Gebetswachen" tun das nicht, sondern wollen lediglich psychische Gewalt ausüben. Das zu verbieten, ist nur folgerichtig.

Auch mit der Ausübung der Meinungsfreiheit haben solche Versammlungen wenig zu tun. Wer möchte, kann sehr prominent beim "Marsch für das Leben" gegen Schwangerschaftsabbrüche demonstrieren – jedoch ohne die Belagerung von Teilen des Gesundheitssystems.

Die Aktivisten wehren sich gegen die Pläne: Sie haben zuletzt kritisiert, Versammlungen solcher Art kämen in Deutschland kaum vor und es gäbe keine Berichte über Anzeigen oder Festnahmen.

Beim zweiten Argument beißt sich die Katze selbst in den Schwanz: Denn es gibt keine Verhaftungen, weil die juristische Handhabe fehlt. Die Stadt Frankfurt am Main hatte etwa im Frühjahr 2020 versucht, eine Aktion von Abtreibungsgegnern einzuschränken, war damit vor Gericht jedoch gescheitert. Genau diese rechtliche Lücke soll nun geschlossen werden.

Abtreibungsgegner sollten ihre Energie besser konstruktiv einsetzen und sich in der Gesellschaft für bessere Bedingungen für Frauen einsetzen. Denn es gibt noch viel zu tun: Beratungsstellen müssen gestärkt und Anlaufstellen geschaffen werden, damit Frauen in Extremsituationen Rat und Unterstützung erfahren. Es muss Schutzräume geben, damit die physische wie psychische Gesundheit von Frauen gesichert werden kann. Dazu gehört selbstverständlich auch, ihre Entscheidungen zu respektieren.

Von Christoph Paul Hartmann

Der Autor

Christoph Paul Hartmann ist Redakteur bei katholisch.de.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der Autorin bzw. des Autors wider.