Kirchliches Strafdekret gegen Pallottinerpater wegen Übergriff
Das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat einen Pallottinerpater aufgrund von sexueller Belästigung von allen Ämtern, Aufgaben und Diensten in der Diözese entbunden. Das kirchliche Strafverfahren gegen den Pater endete mit einem im November erlassenen Strafdekret, teilte das Bistum am Sonntag mit. Nachdem der Verurteilte und sein Orden auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Strafdekret nun wirksam. Inzwischen hat das Provinzialat der Pallottiner den Pater aus Weingarten (Oberschwaben) abgezogen, wo er tätig war und der Übergriff stattfand.
Im August hatte bereits das Amtsgericht Ravensburg ein Verfahren mit einem Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen (900 Euro) beendet. Der Priester hatte sich Anfang März im Aufenthaltsraum der Evangelisch-Katholischen Hochschulgemeinde Weingarten einer jungen Frau gegenüber übergriffig verhalten. Der Pallottiner hatte die Tat eingeräumt und sich entschuldigt. Die Berührung habe nicht übergriffig sein sollen; dass die betroffene Frau sie so empfunden hatte, bedauere er. Auf Empfehlung der diözesanen Kommission sexueller Missbrauch (KsM) untersagte Bischof Gebhard Fürst dem Pater im März 2023 umgehend die Ausübung seines priesterlichen Dienstes und beurlaubte ihn bis auf weiteres.
Im vergangenen Jahr kritisierte das Bistum Rottenburg-Stuttgart die Kommunikation des Pallottinerordens. Der Orden soll verschwiegen haben, dass der Pater bereits einmal wegen Übergriffigkeit aufgefallen war und deshalb 2016 von Kanada nach Indien versetzt wurde. Mit diesem Wissen hätte das Bistum ihn nicht in der Hochschulseelsorge eingesetzt, sagte ein Sprecher der Diözese im August gegenüber dem SWR. (fxn)