Vorgaben richten sich auch an Ausgetretene

Taufe und Abendmahl: Zweitgrößte deutsche Landeskirche lockert Regeln

Veröffentlicht am 19.01.2024 um 13:24 Uhr – Lesedauer: 

Düsseldorf ‐ Die Evangelische Kirche im Rheinland will das kirchliche Leben künftig stärker an der Lebensrealität der Menschen vor Ort ausrichten – und hat dazu einige Regelungen gelockert. Davon profitieren Menschen, die nicht mehr Mitglied der Kirche sind.

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In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) dürfen künftig alle Getauften am Abendmahl teilnehmen, auch kleine Kinder und Menschen, die keine Kirchenmitglieder mehr sind. Eltern können ihre Kinder auch dann taufen lassen, wenn sie selbst nicht der Kirche angehören. Die Landessynode der zweitgrößten deutschen Landeskirche lockerte am Freitag zum Abschluss ihrer Jahrestagung auch feste Vorgaben für Gottesdienste oder die Ortswahl bei Amtshandlungen wie Trauungen.

Die Änderung der sogenannten Lebensordnung gibt den 605 Kirchengemeinden zwischen Niederrhein und Saar mehr Freiheiten, um das kirchliche Leben stärker an der Realität der Menschen vor Ort zu orientieren. Wenn Kinder getauft werden, bei denen kein Elternteil evangelisch ist, muss eine christliche Erziehung zugesichert werden. Das können etwa Freunde, Paten oder Großeltern sein. Um Patin oder Pate zu werden, ist künftig keine Konfirmation mehr nötig, es reicht die Taufe. Auch Gottesdienste können freier gestaltet werden.

Pfarrerinnen und Pfarrer, die "ein schwerwiegendes Hindernis" sehen, eine bestimmte Amtshandlung vorzunehmen, können sich an die Superintendentin oder den Superintendenten wenden. Er oder sie sorgt dann dafür, dass jemand anders die Aufgabe übernimmt. Diese Regel ersetzt den bisherigen Gewissensvorbehalt, mit dem Pfarrpersonen die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen konnten. (epd)