Vorwürfe einer verzögerten Auswertung zurückgewiesen

NRW-Minister: Prüfung beschlagnahmter Erzbistum-Köln-Daten geht voran

Veröffentlicht am 13.03.2024 um 13:09 Uhr – Lesedauer: 

Düsseldorf ‐ Gegen Kardinal Rainer Maria Woelki wird wegen eines möglichen Meineids ermittelt. Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen hat sich nun zum aktuellen Stand in dieser Sache geäußert – und wies eine "Sonderbehandlung" des Kölner Erzbischofs zurück.

  • Teilen:

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat Vorwürfe einer verzögerten Auswertung beschlagnahmter Daten und Unterlagen aus Objekten des Erzbistums Köln zurückgewiesen. In seinem Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags erläuterte Limbach, dass mit der Prüfung der im Juni beschlagnahmten Papierunterlagen und digitalen Daten aufgrund einer erforderlichen Konvertierung erst ab Anfang November habe begonnen werden können. Der Rechtsausschuss wollte sich am Mittwoch mit dem Bericht des Justizministers befassen. Die Beschlagnahmung von Unterlagen im vergangenen Jahr steht im Zusammenhang mit Ermittlungen (AZ: 121 Js 945/22) aufgrund von Vorwürfen gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki, unter Eid möglicherweise falsche Aussagen gemacht zu haben.

Limbach bezifferte den Umfang der Dokumente auf etwa fünf bis sechs Umzugskartons. Bis auf einen Karton sei alles wieder herausgegeben worden. Der Umfang der darüber hinaus sichergestellten elektronischen Daten betrage 835 Gigabyte, davon seien nach grober Schätzung 30 Prozent mittlerweile durchgesehen worden. Die Staatsanwaltschaft Köln komme ihrer Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung umfassend und unter Beachtung der Strafprozessordnung nach, erklärte der Minister. Er wies die in Medienberichten geäußerten Vorwürfe einer "Sonderbehandlung" des Kardinals zurück.

Woelki hatte 2023 unter Eid vor Landgericht Köln ausgesagt

Im März 2023 hatte Woelki vor dem Landgericht Köln ausgesagt. Im Streit mit dem Axel-Springer-Verlag setzte er sich gegen eine Berichterstattung über den Umgang mit einer Personalie zum Thema Missbrauch zur Wehr. Der Erzbischof hatte vor Gericht und unter Eid betont, dass ihm zum fraglichen Zeitpunkt lediglich unbewiesene Informationen über den Pfarrer bekannt gewesen seien, er entscheidende Akten zu dem Mann aber nie eingesehen habe.

Woelki hatte in dem Fall um Pfarrer D. bereits 2021 eidesstattlich versichert, er habe zum fraglichen Zeitpunkt nur von Gerüchten gewusst. Gleichwohl hatte sich der Kardinal im November 2018, ein Jahr nach der Beförderung des Priesters, an den damaligen Präfekten der Glaubenskongregation im Vatikan gewandt. (epd)