Anerkennungsleistungen: UKA bewilligte im Vorjahr 16 Millionen Euro
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat im zurückliegenden Jahr rund 16,1 Millionen Euro an Entschädigungszahlungen für Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche festgesetzt. Der Betrag verteilt sich auf 437 beschiedene Erst- und Folgeanträge, 216 Widerspruchsverfahren und 107 Anträge auf erneute Prüfung, wie aus dem am Freitag vorgestellten Tätigkeitsbericht der UKA für 2023 hervorgeht. Seit ihrer Einrichtung vor drei Jahren hat die UKA insgesamt mehr als 56 Millionen Euro angewiesen, die sich auf 2.248 beschiedene Anträge verteilen.
Die Zahl aller offenen Vorgänge, also Erstanträge und etwa Widersprüche, liegt laut Tätigkeitsbericht insgesamt bei 807. Bei der Anzahl der eingegangenen Erstanträgen ist mit 437 im Vergleich zu den Vorjahren erneut ein Rückgang zu verzeichnen (2022: 547; 2021: 1565).
Ende 2023 entfallen auf einen Antrag durchschnittlich rund 25.300 Euro Anerkennungsleistung. Im Vergleich zum ausgewiesenen Durchschnittsbetrag bis Ende 2022 ist das eine Steigerung von über 3.000 Euro. Dies liegt zum einen an der Einführung der Widerspruchsmöglichkeit im Verfahren zum 1. März 2023, andererseits auch an dem Schmerzensgeld-Urteil des Landgerichts Köln vom Juni 2023, wonach das Erzbistum Köln einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro zahlen muss. Diese Summe habe die UKA bei ihren Bewilligungsentscheidungen berücksichtigt. So liege die Leistungshöhe bei der Bewilligung von Erst- und Folgeanträgen nach dem Kölner Urteil bei durchschnittlich 33.618 Euro; vorher lag sie bei 22.140 Euro. Auch der reine Erhöhungsbeitrag sei durchschnittlich deutlich gestiegen.
Beträge von über 250.000 Euro
Eine weitere Folge des Kölner Urteils ist, dass die UKA mimmer mehr Beträge von über 50.000 Euro festsetzt. Waren es in den beiden Vorfähren rund 8 Prozent aller Fälle, sind es 2023 bereits 10 Prozent. In vier Fällen wurde 2023 sogar ein Betrag von über 250.000 Euro angewiesen; alleine deren Gesamtsumme beträgt 1,6 Millionen Euro. In den Vorjahren gab es keine Beträge über 250.000 Euro.
Die seit dem 1. Januar 2021 tätige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen entscheidet darüber, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Bei einem Betrag von über 50.000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen. Seit vergangenem Jahr können Betroffene Widerspruch gegen die Höhe der ihnen zugesprochenen Anerkennungsleistungen einlegen. Die UKA hatte zudem mehrfach angekündigt, hohe Schmerzensgeld-Urteile wie in dem Kölner Verfahren bei der Bemessung der jeweiligen Leistungshöhe zu berücksichtigen. Die Mitglieder der UKA, Fachleute aus verschiedenen Bereichen, wurden von der Deutschen Bischofskonferenz berufen; sie sind in ihren Entscheidungen jedoch frei.
Das System der Anerkennungsleistungen steht bei vielen Experten in der Kritik; viele Missbrauchsbetroffene finden die Summen zu niedrig. Zur weiteren Entwicklung bei der Bewilligungspraxis der UKA mit Blick auf mögliche weitere Schmerzensgeld-Urteil wollte deren Vorsitzende, die ehemalige Richterin Margarete Reske, keine Vorhersage machen. Auch den Vorwurf mangelnder Transparenz wies sie von sich: "Wir sind kein Gericht und halten unsere Entscheidungsgründe nicht schriftlich fest." Der Aufwand, den die Mitglieder der UKA, betrieben, sei zudem hoch. (mal)