Vatikan veröffentlicht Bedingungen für Ablass zum Heiligen Jahr
Der Vatikan hat die Bestimmungen für den Jubiläumsablass anlässlich des Heiligen Jahres bekannt gegeben. Am Montag veröffentlichte der Pressesaal des Heiligen Stuhls die durch Kardinalgroßpönitentiar Angelo De Donatis in Kraft gesetzten "Normen über die Gewährung eines Ablasses während des ordentlichen Jubiläums des Jahres 2025". Demnach können Ablässe nicht nur in Rom erlangt werden, sondern auch an vielen anderen Orten auf der ganzen Welt. Ausnahmsweise können auch zwei Ablässe an einem Tag erlangt werden, der zweite Ablass gilt aber nur zugunsten von Verstorbenen. Die Normen betonen, dass Papst Franziskus den Ablass als Geschenk der Barmherzigkeit Gottes hoch schätzt. "Nach dem Willen des Papstes will daher, auch anlässlich des Ordentlichen Jubiläums 2025, dieses 'Gericht der Barmherzigkeit', dessen Aufgabe es ist, über alles zu verfügen, was die Gewährung und den Gebrauch des Ablasses betrifft, die Herzen der Gläubigen anspornen, den frommen Wunsch zu hegen und zu nähren, den Ablass als Gnadengeschenk zu erhalten", so der Großpönitentiar.
Für die Erlangung eines Jubiläumsablasses gelten die allgemeinen Bedingungen: Der Empfänger muss getauft und nicht exkommuniziert sein sowie im Stand der Gnade sein, also schwere Sünden gebeichtet und sich von seiner Sünde losgesagt haben. Außerdem muss er die Eucharistie empfangen. Der Jubiläumsablass wird gewährt für Gläubige, die als "Pilger der Hoffnung" an einer Wallfahrt zu Stätten des Jubiläums in Rom, im Heiligen Land oder zu Kathedralkirchen und vom Ortsbischof bestimmten Kirchen teilnehmen, für den "frommen Besuch heiliger Stätten" in Rom und an anderen Orten in der Welt sowie durch Werke der Barmherzigkeit und der Buße. Gläubige, die aus schwerwiegenden Gründen keine heiligen Stätten aufsuchen können, etwa aufgrund von klösterlicher Klausur, Alter, Krankheit, Haft oder dienstlichen Verpflichtungen in der Pflege, können den Ablass auch im persönlichen Gebet erlangen. Als Werk der Buße zählt unter anderem ein Tag des Verzichts auf "sinnlose Ablenkungen (reale, aber auch virtuelle, die z.B. durch die Medien und die sozialen Netzwerke hervorgerufen werden)".
Millionen von Pilgerinnen und Pilgern in Rom erwartet
In der Lehre der Kirche wird unterschieden zwischen der Schuld, die man durch eine Sünde auf sich lädt, und der Strafe, die der Sünder dafür im Fegefeuer erleiden muss. Bei der Beichte kann der Beichtvater den Beichtenden von seiner Schuld freisprechen, die Sündenstrafe wird durch einen Ablass erlassen. Ablässe können auch zugunsten von Verstorbenen erlangt werden. Für das Ablasswesen ist an der römischen Kurie die Apostolische Pönitentiarie zuständig, der der Großpönitentiar vorsteht. Die Normen zum Jubiläumsablass legen Wert darauf, dass Bischöfe den Ablass "unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen, kulturellen und traditionellen Gegebenheiten" erläutern: "Eine Katechese, die den soziokulturellen Besonderheiten eines jeden Volkes angepasst ist, wird in der Lage sein, das Evangelium und die Gesamtheit der christlichen Botschaft wirksam zu vermitteln und das Verlangen nach diesem einzigartigen Geschenk, das durch die Vermittlung der Kirche erlangt wurde, tiefer in den Herzen zu verwurzeln."
Am Donnerstag hat Papst Franziskus mit der Verkündigungsbulle "Spes non confundit" ("Die Hoffnung lässt nicht zugrunde gehen") das Heilige Jahr 2025 offiziell ausgerufen. Es beginnt an Heiligabend 2024 mit der Öffnung der Heiligen Pforte am Petersdom. Es endet in Rom am 6. Januar 2026 mit dem Schließen der Heiligen Pforte, in den Ortskirchen bereits am 28. Dezember 2025. Regulär finden alle 25 Jahre Heilige Jahre statt. Zuletzt fand das außerordentliche Heilige Jahr der Barmherzigkeit 2015 statt. Im kommenden Jahr werden aus Anlass des Jubiläums 30 Millionen Pilgerinnen und Pilger in Rom erwartet. (fxn)