"Das heißt aber nicht, dass ich keine Fehler gemacht habe"

Bätzing zu Missbrauch: Bin mir keines gravierenden Fehlers bewusst

Veröffentlicht am 27.05.2024 um 09:14 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg ‐ In einem neuen Interviewbuch äußert sich der DBK-Vorsitzende Georg Bätzing ausführlich zu kirchlichen Themen. Beim Umgang mit Missbrauch betont er zwar, dass er niemals vertuscht habe. Doch ob er keine Fehler gemacht habe, könne er nicht sagen.

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Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Limburgs Bischof Georg Bätzing, sieht sein Handeln bei bekanntgewordenen Missbrauchsfällen als rechtlich korrekt an, schließt aber Fehler nicht aus. In dem an diesem Montag im Verlag Herder veröffentlichen Gesprächsband "Rom ist kein Gegner" sagt Bätzing: "Ich bin mir keines gravierenden Fehlers bewusst. Das heißt aber nicht, dass ich keine Fehler gemacht habe." Er könne jedoch mit Gewissheit sagen, dass er nie irgendetwas vertuscht habe. "Im Gegenteil", betont Bätzing.

"Wer mit den schrecklichen Verbrechen des Missbrauchs zu tun bekommt, wird nicht mehr leicht sagen können, keine Fehler zu machen", sagt der Bischof weiter. So sieht sich Bätzing seit längerem mit dem Vorwurf konfrontiert, als Trierer Generalvikar (2012-2016) in dem Fall eines inzwischen strafrechtlich verurteilten und aus dem Klerikerstand entlassenen Täters aus dem Saarland nicht richtig gehandelt zu haben. Er selbst habe in diesem Fall zweimal eine Voruntersuchung eröffnet, "nicht erinnernd", dass es bereits 2006 eine Meldung der Staatsanwaltschaft über eine verjährte Tat gegeben habe, die kirchenrechtlich nicht weiterverfolgt worden sei.

"Entschieden und korrekt vorgegangen"

Bischof Stephan Ackermann, dessen Vorgänger Reinhard Marx und er selbst hätten bereits mehrfach gesagt, dass hier Fehler gemacht worden seien, so Bätzing. "Die Unabhängige Kommission muss klären, welche das genau waren." Im Zusammenhang der ersten Voruntersuchung hätte das Bistum Trier auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. "Die Ermittlungen wurden hier nicht wegen Verjährung, sondern mangels Taterweisen eingestellt, so dass wir dann die Voruntersuchung eingestellt haben. Das war 2013." Heute müsse man auch eine ohne Ergebnis beendete Voruntersuchung nach Rom melden. "Damals war das nach geltendem Kirchenrecht noch nicht so und deshalb ist es auch nicht geschehen." Anders sei das bei der zweiten Untersuchung gewesen, die er 2015 eröffnet habe und zu der nun das Urteil vorliege. Über den Gesamtvorgang sei Rom bereits vor Jahren informiert worden. "Ich meine, in den mit bekannten Fällen ansonsten entschieden und korrekt vorgegangen zu sein."

Auch im Fall des früheren Limburger Regens Christof May, der nach Vorwürfen übergriffigen Verhaltens Suizid beging, verteidigt Bätzing sein Vorgehen. "Wir sind damit umgegangen, so wie es die Leitlinien vorsehen – und das ohne Ansehen der Person." Nachdem sich Betroffene gemeldet hatten, May die Vorfälle aber nicht in ihrer Tragweite habe eingestehen wollen, hätte es mit Blick auf eine unklare Situation einer Untersuchung bedurft, auch weil eine betroffene Person zu dem damaligen Zeitpunkt möglicherweise minderjährig gewesen sei. "Es blieb mir nichts anderes übrig, als den Prieser zeitweilig vom Dienst freizustellen." Mays Suizid bleibe jedoch eine traumatische Situation.

Laut Bätzing wird die Kirche die Missbrauchthematik nie abschütteln können. "Jeder der glaubt, durch bestimmte Maßnahmen würden wir das Thema Missbrauch irgendwann beherrschen beziehungsweise bewältigen können und hinter uns lassen können, täuscht sich." So sei es etwa ein Ziel der MHG-Studie gewesen, eine Art Beruhigung oder neue Glaubwürdigkeit zu erreichen. "Das Gegenteil war der Fall, und das kann nicht überraschen." (mal)