Weihe sei "sakramental unmöglich"

Kardinal Müller: Frauen als Priester? Berufung "muss ein Irrtum sein"

Veröffentlicht am 07.06.2024 um 11:51 Uhr – Lesedauer: 

Zürich/Rom ‐ Als Leiter der Glaubenskongregation war er eine Art Wachhund der Lehre: Und bis heute geht Kardinal Müller dieser Tätigkeit nach – wenn auch nur noch in Interviews. Nun äußerte er sich zum Frauenpriestertum.

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Frauen zum Priester zu weihen, ist nach Aussage des deutschen Kardinals Gerhard Ludwig Müller sakramental unmöglich. Nur Männer könnten Christus darstellen, sagt der frühere Präfekt der römischen Glaubenskongregation im Interview des Portals "kath.ch" (Freitag); und, auch wenn sie sich zu diesem Amt berufen fühlten: "Frauen können nicht zu diesem Amt berufen sein. Das muss ein Irrtum sein"; "reiner Subjektivismus".

Aus der Berufung der Apostel durch Christus seien Ämter hervorgegangen, die "symbolisch an das Mannsein gebunden" seien, argumentiert Müller. Der Priester repräsentiere "in seinem Mannsein Christus, den Bräutigam der Kirche, die seine Braut ist". Die Kirche könne auch nicht durch einen Mann repräsentiert werden, "weil sie weiblich und Maria, die Mutter Gottes, ihr Urbild ist"; "genauso wie es zum Sakrament der Ehe als unauflösliche Verbindung von einem Mann und einer Frau gehört, dass Männer nicht Männer heiraten können".

"Bei Gott selbst beschweren"

Trotz einer derzeitigen Tendenz, die schöpfungsgemäßen Geschlechter des Menschen zu relativieren, so Müller, komme die Berufung zu Mann und Frau von Gott. "Da müsste man sich bei Gott selbst beschweren, dass er die Menschen als Mann und Frau geschaffen hat." Auf die Frage ob Frauen von Gott zum priesterlichen Dienst berufen werden können, antwortete der Kardinal, wenn Christus selbst der Stifter dieses Sakraments der Priesterweihe sei, "dann kann er sich ja nicht selber widersprechen". Er werde nicht die Natur des Sakramentes so festlegen "und dann gleichzeitig willkürlich Frauen zu dem berufen, was eigentlich der Symbolik dieses Sakramentes widerspricht".

Auf den juristischen Einwand einer strukturellen Diskriminierung sagte Müller, das Kirchenrecht sei Ausdruck der sakramentalen Wirklichkeit der Kirche und "nicht eine Veränderung des Wesens der Kirche zu einem weltlichen Gebilde". Es handele sich nicht um eine Ungerechtigkeit – "weil eine Frau nicht berufen wird".

"Unwürdige Provokation"

Die Priesterinnenweihe einiger Frauen 2002 auf der Donau nannte Müller eine dem Weihesakrament gegenüber unwürdige Provokation. Diese Weihe sei nicht gültig zustande gekommen, weil die Voraussetzungen nicht gegeben gewesen seien. Eine Frau könne einfach nicht zum Priester geweiht werden. Dass die Frauen damals exkommuniziert, also aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen wurden, hält der Kardinal für gerechtfertigt; auch wenn dies das gleiche kirchenrechtliche Strafmaß ist wie bei Kindesmissbrauch durch einen Priester. Eine Kirchenstrafe ergebe sich aus der Tat und nicht aus der Motivation des Täters, sagte er. In beiden Fällen gehe es "um das missbrauchte Sakrament".

Strafrechtlich sei Kindesmissbrauch ein Verbrechen, das von einem staatlichen Gericht geahndet wird. Im Sinne des Kirchenrechts sei es ein Vergehen gegen die Würde des Priesteramtes. Daher erhalte ein Missbrauchstäter sowohl eine weltliche als auch eine kirchliche Strafe – für zwei verschiedene Tatbestände. – Müller war von 2002 bis 2012 Bischof von Regensburg und von 2012 bis 2017 Präfekt der Glaubenskongregation. Von 1986 bis 2002 lehrte er an der Universität München das Fach Dogmatik. (KNA)