Schuld an Kriminalisierung von Homosexualität trage Kirche eindeutig mit

Queer-Beauftragter der Bischöfe bittet Homosexuelle um Vergebung

Veröffentlicht am 14.06.2024 um 10:19 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ 1994, vor 30 Jahren, wurde der "Schwulen-Paragraf" 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Der Beauftragte für queere Pastoral der Deutschen Bischofskonferenz nutzt den Anlass für einen selbstkritischen Rückblick.

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Der Queer-Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Ludger Schepers, bittet homosexuelle Männer um Vergebung, die durch den Strafrechtsparagrafen 175 kriminalisiert wurden. In einer Erklärung zur Streichung des Paragrafen 1994 begrüßte der Essener Weihbischof ausdrücklich den entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages. "Dies hat die katholische Kirche vor 30 Jahren leider nicht getan", bedauerte er. Im Gegenteil: Die Kirche habe bis zuletzt versucht, eine Abschaffung zu verhindern. Dafür bitte er die Betroffenen nun um Vergebung.

Die deutschen Bischöfe hatten bei ihrem Frühjahrstreffen im Februar Schepers als Beauftragten für queere Pastoral benannt. Mit dem englischen Wort queer bezeichnen sich Menschen, die nicht heterosexuell sind oder deren geschlechtliche Identität nicht mit gesellschaftlichen Rollenbildern übereinstimmt. Unter ihnen sind Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung die wohl größte Gruppe.

Schepers betonte in der aktuellen Erklärung, dass die Kirche früher eine falsche Haltung gegenüber homosexuellen Menschen gehabt habe. "Gott hat die Menschen in Vielfalt geschaffen, die auch die sexuelle Orientierung einschließt. Es widerspricht Gottes großem Ja zu dieser Schöpfung, Menschen wegen ihrer geschlechtlichen Zugehörigkeit oder sexuellen Präferenz ihre Würde abzusprechen", so der Weihbischof. Er forderte, verurteilte homosexuelle Menschen posthum zu rehabilitieren und konkret um Verzeihung zu bitten: "Die Schuld an der Kriminalisierung von Homosexualität trägt die Kirche eindeutig mit." (KNA)