Frau als Diakonin abgelehnt: Erzbischöfe müssen Entschädigung zahlen
Der amtierende und der emeritierte Erzbischof von Mechelen-Brüssel müssen einer Frau eine Entschädigung in Höhe von jeweils 1.500 Euro bezahlen, weil sie sie nicht zur Diakonenausbildung zugelassen haben. Das hat das Zivilgericht in Mechelen am Dienstag belgischen Medienberichten zufolge entschieden. Gegenüber der Zeitung "De Morgen" sagte der Sprecher des Gerichts, Luc De Cleir, dass das Gericht festgestellt habe, dass die Erzbischöfe bei der Beurteilung der Bewerbung der Frau für die Ausbildung einen Fehler gemacht hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der emeritierte Erzbischof Jozef De Kesel und der amtierende Erzbischof Luc Terlinden Rechtsmittel einlegen, ist noch nicht bekannt. "Wir haben das Urteil gestern Nachmittag erhalten, studieren es jetzt und werden danach entscheiden, wie wir uns verhalten", teilte ein Sprecher des Erzbistums auf Anfrage von katholisch.de am Mittwoch mit.
Das Gericht habe aber nur über den Ausbildungskurs, nicht über ein Recht auf Weihe entschieden: "Es geht nur um die Zulassung zur Ausbildung, nicht um die Frage der tatsächlichen Ernennung zum Diakon", betonte De Cleir. Das Gericht könne aber nur die Diskriminierung feststellen, nicht anstelle der Kirche entscheiden, wer zur Ausbildung zugelassen wird. "Dies würde die Religionsfreiheit verletzen. Die Erzbischöfe sollten selbst entscheiden können, wer ein geeigneter Kandidat für die Ausbildung ist", so De Cleir weiter.
Klägerin seit 30 Jahren in der Kirche engagiert
Geklagt hatte die 62-jährige Veer Dusauchoit aus Herent in der Nähe von Löwen in der Provinz Flämisch-Brabant. Sie engagiert sich seit Jahren in ihrer Gemeinde. Da es dort keinen Priester mehr gibt, leitet sie in einem Team mit anderen Freiwilligen unter anderem Wort-Gottes-Feiern und Beerdigungen. Deshalb wollte sie sich für einen vierjährigen Diakonatskurs anmelden, wurde aber zweimal abgelehnt. Ihre Anwälten zeigten sich über die Entscheidung erfreut: "Zum ersten Mal in der Geschichte werden die belgischen Bischöfe von einem Gericht wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung verurteilt." Dusauchoit sei froh, dass das Gericht die Diskriminierung festgestellt hat: "Sie hofft, dass dieses Urteil dazu beitragen kann, dass Frauen in Zukunft an der Diakonenausbildung teilnehmen dürfen."
Als die Klage bekannt wurde, wollte sich das Erzbistum nicht zum laufenden Verfahren äußern, betonte aber die geltende Lehre, dass nur Männer zu Diakonen geweiht werden können. Die belgischen Bischöfe setzen sich aber dafür ein, dass auch Frauen zugelassen werden können. Diese Fragen müssten aber weltkirchlich entschieden werden. Die Frage nach der Diakoninnenweihe ist nicht die einzige, die zu Konflikten mit staatlichen Stellen führt: Im vergangenen Jahr hatte die belgische Datenschutzaufsicht einer Beschwerde eines Mannes stattgegeben, der seinen Taufbucheintrag löschen lassen wollte. Das betroffene Bistum Gent hat Rechtsmittel eingelegt, das Verfahren läuft noch. (fxn)
26. Juni 2024, 10.40 Uhr: Ergänzt um Auskunft des Erzbistums.