Polizei und Kirche legen Streit über Gottesdienst-Unterbrechung bei
Nach der Unterbrechung eines Gottesdienstes durch die Polizei in Bisingen-Thanheim (Erzdiözese Freiburg) haben sich die Beteiligten ausgesprochen und den Streit beigelegt. Gut eine Woche nach dem Einsatz, der durch das falsch geparkte Auto des Pfarrers ausgelöst wurde, haben sich Vertreter der Kirchengemeinde, des Erzbischöflichen Ordinariats und der Polizei zu einem Austausch getroffen, teilte das Dekanat Zollern am Donnerstagabend gegenüber katholisch.de mit. "Ich bin dankbar für den konstruktiven und ehrlichen Austausch mit der Polizei. Es sind irritierende Bilder, wenn Polizeibeamte zu einem Priester im Messgewand an den Altar kommen", sagte Dekan Michael Knaus nach dem Gespräch. Nach Einschätzung des Dekans habe der Austausch zwischen Kirche und Polizei zu einer gegenseitigen Sensibilisierung und einem besseren Verständnis der jeweiligen Arbeit geführt. Er sehe den Vorgang als aufgearbeitet und abgeschlossen an.
Die Kirchenvertreter hatten im Gespräch erläutert, warum die ungestörte Religionsausübung insbesondere in einem Gottesdienst für gläubige Menschen ein hohes Gut ist und der Polizeieinsatz trotz der konstruktiven Intention problematisch war. Der Leiter des Polizeireviers Hechingen habe den Vorfall ausdrücklich bedauert. "Die Kirchengemeinde ihrerseits zeigte klare Mitverantwortung und erarbeitet Standards, die solche Situationen zukünftig verhindern sollen. Zudem suchten die Beteiligten nach Wegen des Umgangs mit vergleichbaren Situationen in der Zukunft", heißt es in der Mitteilung.
Erzbistum monierte Beeinträchtigung der ungestörten Religionsausübung
Am Sonntag vor einer Woche hatten zwei Polizisten die Festmesse zum Patrozinium der Kirche St. Ulrich in Thanheim kurz unterbrochen. Pfarrer Cheriyan Menacherry hatte mit seinem Auto das Auto einer Anwohnerin blockiert, die die Polizei gerufen hat. Die Polizisten kamen in die vollbesetzte Kirche, der Pfarrer unterbrach seine Predigt und gab seinen Autoschlüssel einem Gemeindemitglied, das den Wagen des Priesters dann wegfuhr.
Der Fall hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Erzbistum Freiburg hatte in einer ersten Stellungnahme in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass die Unterbrechung einen Verstoß gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Schutz der ungestörten Religionsausübung darstelle. "Die Störung einer gottesdienstlichen Feier ist grundsätzlich nur zu rechtfertigen, wenn diese mit Blick auf zu schützende höherwertige Rechtsgüter angezeigt ist", so die Stellungnahme. Ohne die "rechtlich problematische Parksituation" abschließend zu bewerten, stellt die Störung eines Gottesdienstes aus Sicht des Erzbistums kein angemessenes Mittel zur Lösung des Sachverhalts dar. (fxn)