"Ich wurde getäuscht"

Nach erschlichener Diakonenweihe: Bischof zieht Konsequenzen

Veröffentlicht am 01.08.2024 um 11:49 Uhr – Lesedauer: 

Lokoja ‐ Vier Männer hatten gefälschte Dokumente vorgelegt, um sich die Weihe zum Diakon zu erschleichen. Nach der Weihe flog der Schwindel auf – und der zuständige Bischof in Nigeria hat nun erste Konsequenzen gezogen.

  • Teilen:

Nachdem sich vier Männer in Nigeria mit gefälschten Dokumenten die Diakonenweihe erschlichen haben, hat der getäuschte Bischof die Bescheinigungen über die Weihen zurückgezogen und für ungültig erklärt. "Ich wurde getäuscht", sagte Bischof Martin Dada Olorunmolu laut einer Mitteilung der nigerianischen Diözese Lokoja Anfang der Woche. Die Zertifikate über die Diakonenweihe der vier Männer dürften weder von kirchlichen noch staatlichen Autoritäten anerkannt werden, so Olorunmolu. Alle Rechte, die ihnen möglicherweise durch die erschlichene Weihe zukommen, seien mit sofortiger Wirkung und für unbestimmte Zeit ausgesetzt. Der Bischof zeigte sich zuversichtlich, dass ein Vatikan-Gericht die Weihe für ungültig erklären wird.

Das Bistum hatte vergangene Woche in seiner Stellungnahme erläutert, wie es zu der irrtümlichen Weihe Mitte Juli kommen konnte. Gegenüber Olorunmolu habe sich ein Mann als Generaloberer der fiktiven "Kongregation der Paraklet-Missionare" ausgegeben und um die Weihe der Kandidaten gebeten. Dabei habe der vermeintliche Ordensmann gefälschte Dokumente vorgelegt, die die Errichtung der Gemeinschaft in der Diözese Morogoro in Tansania im Jahr 2016 belegen sollten. Außerdem verwies er auf Niederlassungen und soziale Einrichtungen des angeblichen Ordens in anderen nigerianischen Bistümern. Später habe der Betrüger die vom Kirchenrecht vorgeschriebenen Dokumente und Belege zu den vier Weihekandidaten vorgelegt. Diese Dokumente seien aber ebenfalls gefälscht gewesen. Nachforschungen hätten ergeben, dass sich die gefälschten Papiere an entsprechenden Dokumenten einer bestehenden Ordensgemeinschaft in Tansania orientierten.

Ordensgemeinschaften können in der Regel ihre Diakone und Priester nicht selbst weihen, da das Weihesakrament nur von Bischöfen gespendet werden kann. Noch ist unklar, ob die Weihen an die vier Männer gültig gespendet wurden und ob sie somit tatsächlich Diakone sind. Zur Überprüfung der Gültigkeit einer Weihe sieht das Kirchenrecht ein eigens geregeltes Weihenichtigkeitsverfahren vor. Ein derartiges Verfahren kann unter anderem der Ordinarius der Diözese, in der ein Kleriker geweiht wurde, beginnen. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist ein dafür eingerichtetes Amt am Gericht der Römischen Rota, dem zweithöchsten Kirchengericht. Sobald ein derartiges Verfahren angestrengt wird, darf der betroffene Kleriker seine Weihe nicht mehr ausüben. Gründe, die Nichtigkeit einer Weihe festzustellen, sind unter anderem Mängel in der Form der Weihehandlung und in der Intention des Empfängers, tatsächlich eine Weihe empfangen zu wollen. Weihen sind auch ungültig, wenn der Weihebewerber ungetauft ist. (rom)