Streit zwischen Kirchen und Regierung

Gericht stoppt vorerst Änderung am Religionsunterricht in Polen

Veröffentlicht am 30.08.2024 um 11:31 Uhr – Lesedauer: 

Warschau ‐ Die Regierung in Warschau will das Schulfach Religion jahrgangsübergreifend organisieren, wenn es in einer Klasse zu wenige wählen. Auf Druck der Kirchen hat das polnische Verfassungsgericht dies vorläufig untersagt.

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Polens Verfassungsgericht hat eine Regierungsverordnung zum Religionsunterricht in den Schulen bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfe die Verordnung nicht angewendet werden, sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Julia Przylebska am Donnerstagabend dem neuen TV-Sender "wPolsce.pl". Die Ende Juli vom Bildungsministerium erlassene Verordnung sieht vor, dass Schulen jahrgangsübergreifende Gruppen für den Religionsunterricht bilden können, wenn in einer Klasse weniger als sieben Schülerinnen und Schüler das Fach wählen.

Die katholische Kirche und der Polnische Ökumenische Rat lehnen die Zusammenlegung von Klassen ab und wandten sich gemeinsam an das Verfassungsgericht. Ein jahrgangsübergreifender Religionsunterricht widerspreche pädagogischen Grundsätzen und führe zu ernsthaften Problemen, so die Polnische Bischofskonferenz. Vor dem Verfassungsgericht geht es jedoch vor allem um das Mitspracherecht der Kirchen bei der Organisation des Religionsunterrichts.

Bischöfe sehen "gute Entscheidung"

Die Kirchen werfen Bildungsministerin Barbara Nowacka vor, die Änderungen bei dem Wahlfach ohne ihre Zustimmung angeordnet zu haben. Das Gesetz verlange hierfür aber ein "Einvernehmen mit der kirchlichen Seite". Die Bischofskonferenz begrüßte die einstweilige Verfügung des Verfassungsgerichts. Dies sei eine "gute Entscheidung", sagte ihr Sprecher, Pater Leszek Gesiak. Das Bildungsministerium kündigte unterdessen an, die eintweilige Verfügung des Verfassungsgerichts nicht zu respektieren. Der Beschluss sei "rechtlich unwirksam", teilte es am Freitagnachmittag im Kurznachrichtendienst X mit. Die eigene Verordnung zum Schulfach Religion sei in Übereinstimmung mit dem Gesetz erlassen worden und "ab dem 1. September 2024 allgemein gültig".

In Polen beginnt am kommenden Montag das neue Schuljahr. Über die Zukunft des Religionsunterrichts wird in dem Land seit Monaten breit diskutiert. Bildungsministerin Nowacka wünscht sich ab dem nächsten Schuljahr nur noch eine Stunde Religion pro Woche – statt wie bisher zwei Stunden. Die Bischöfe rufen unterdessen die Eltern auf, ihre Kinder für das Wahlfach anzumelden. Eltern hätten das Recht zu verlangen, "dass die Schule durch Religionsunterricht ihre Kinder im Einklang mit dem Wertesystem erzieht, das in der Familie und der Kirche vermittelt wird", schreiben sie in einem Hirtenbrief, der an diesem Wochenende in den Kirchen verlesen wird. In den vergangenen Jahren entschieden sich besonders in Großstädten immer mehr Kinder und Eltern gegen das Wahlfach. (rom/KNA)

30.08.24, 17:30 Uhr: ergänzt um Reaktion des Bildungsministeriums.