Journalist: Reaktion auf Forderung nach mehr Partizipation

Österreicher können über Verwendung ihrer Kirchenabgabe mitbestimmen

Veröffentlicht am 19.09.2024 um 19:03 Uhr – Lesedauer: 

Wien/Köln ‐ Auch in Österreich gibt es so etwas wie eine Kirchensteuer. Dort können Katholikinnen und Katholiken jedoch bald landesweit selbst entscheiden, wofür genau ein Teil ihrer Kirchenbeiträge eingesetzt wird. Zur Auswahl stehen mehrere Bereiche.

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In Österreich können Katholiken ab dem kommenden Jahr einen Teil ihres Kirchenbeitrags gezielt einem bestimmten Zweck widmen. "Das heißt konkret, dass sich die Katholiken für bis zu 50 Prozent des zu zahlenden Kirchenbeitrags aussuchen können, ob sie das für die Pfarrei, für die Umwelt, für die Dritte Welt, für die Bildung, für die Verkündigung oder für die Kultur innerhalb der Kirche ausgeben wollen", erläuterte der in Wien lebende Journalist Klaus Prömpers im Interview des Kölner Internetportals domradio.de (Donnerstag). Prömpers sieht darin eine Reaktion auf Forderungen nach mehr Mitbestimmung der Gläubigen. Dabei gehe es um etwa 250 Millionen Euro.

Der andere Teil des Kirchenbeitrags wird laut der katholischen Kirche in Österreich weiterhin als Beitrag zur Grundfinanzierung der Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen eingesetzt. Die Zweckwidmung ist befristet auf maximal drei Jahre. Sie kann nach Ablauf der Dauer verlängert, beendet oder auf eine neue Widmung verändert werden.

Zehn Kategorien zur Auswahl

Zur Auswahl stehen den Beitragszahlenden zehn Kategorien, zum Beispiel Kultur, Seelsorge und Angebote für Familien. Je nachdem fließen die Gelder dann dem Erhalt von Kulturdenkmälern und Kirchen, Beratungsstellen wie der Telefonseelsorge oder der Ehe- und Familienberatung zu.

In Österreich gehört etwa die Hälfte der Bevölkerung der katholischen Kirche an. Sie wird großteils über den Kirchenbeitrag finanziert. Er beträgt in der Regel 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens von Kirchenmitgliedern. Anders als in Deutschland wird der Beitrag nicht vom Staat, sondern von den Bistümern eingezogen. In einigen österreichischen Diözesen gibt es bereits jetzt Möglichkeiten der Zweckwidmung. (KNA)