Referent zu Wortgottesfeier: Nicht Hostien aus Tabernakel nehmen
Das Erzbistum Köln besteht bei den neuen Regelungen zur Wortgottesfeier mit Kommunion auf eine enge Verbindung zur sonntäglichen Eucharistiefeier. Es sei daher offiziell nicht vorgesehen, zur Kommunionspendung die Hostien einfach aus dem Tabernakel zu holen, sagte der Liturgiereferent des Erzbistums, Alexander Saberschinsky, am Dienstag in einem Interview des Portals "domradio.de". Im Tabernakel einer Kirche werden Hostien aufbewahrt, die in Eucharistiefeiern konsekriert und nicht verteilt worden sind.
Das Erzbistum Köln hatte am Dienstag bekannt gegeben, dass künftig Wortgottesfeiern mit Kommunionausteilung am Sonntag erlaubt sind, und eine Rahmenordnung dazu veröffentlicht: Die Leiter der Wortgottesfeier oder Kommunionhelfer nehmen vor dem Wortgottesdienst an einer Eucharistiefeier in einem benachbarten Ort teil und bringen die Kommunion aus dieser Messe anschließend zur Wortgottesfeier. Voraussetzung für eine solche Feier ist, dass es in einer Pfarreiengemeinschaft oder Pfarrei Orte gibt, in denen regelmäßig am Sonntag oder am Vorabend keine Messe gefeiert werden kann und es somit Gläubige gibt, denen die Teilnahme an einer Eucharistiefeier nicht möglich ist.
"Messlatte" hoch
Grundsätzlich gehe es dem Erzbistum bei den Vorgaben um eine Feierkultur, so Saberschinsky weiter. Es solle "erfahrbar werden, dass die Gemeinschaft der Gläubigen, die zur Feier der Eucharistie zusammengekommen sind, sich mit denjenigen verbindet, die ebenfalls zusammengekommen sind, um das Wort Gottes zu hören." Dass mit der Regelung zu den Hostien die "Messlatte" hoch gehängt wurde, habe auch mit dem ausdrücklichen Wunsch des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki zu tun, betonte der Theologe. "Wie das vor Ort in der Praxis funktioniert, werden wir noch sehen."
Bei der Entscheidung über eine Wortgottesfeier sind laut Rahmenordnung der Pfarrer, das Pastoralteam und die betroffenen Gemeinden zu beteiligen. Das Pastoralteam und die pastoralen Gremien können einvernehmlich feststellen, dass die Einführung notwendig ist. Die Entscheidung ist dem Generalvikar mitzuteilen und mindestens alle drei Jahre neu zu überprüfen. Für die Leitung der Feier kommen Diakone und Laien in Frage, die dazu vom Erzbischof auf Vorschlag des Pfarrers ebenfalls für einen Zeitraum von drei Jahren beauftragt werden. In anderen Bistümern gibt es solche Wortgottesfeiern schon länger. (mal)