EKD-Synode will Maßnahmen gegen Missbrauch beschließen
Erstmals seit Vorstellung einer bundesweiten Missbrauchsstudie tritt in wenigen Tagen das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammen. Die Synode tagt vom 11. bis 13. November in Würzburg. Die 128 Delegierten wollen öffentlich über die Ergebnisse der Studie diskutieren und mehrere Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt beschließen. Schwerpunktthemen der Tagung sollen nach Willen des Synodenpräsidiums jedoch Migration und Menschenrechte sein. Auf der Tagesordnung steht auch der Dialog mit der katholischen Kirche. Dazu wird als Gast der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, erwartet.
Die Missbrauchsstudie für EKD und Diakonie war Ende Januar von unabhängigen Forschern in Hannover vorgestellt worden. Sie hatte in kirchlichen Akten Hinweise auf 2.225 Betroffene und 1.259 Beschuldigte seit 1946 ausgemacht. Zudem stellten die Studienautoren Kirche und Diakonie im Umgang mit Missbrauchsfällen ein schlechtes Zeugnis aus.
Entscheidung über Anerkennungszahlungen verzögert sich
Beschließen sollen die Kirchenparlamentarier unter anderem eine Reform des kircheninternen Disziplinarrechts. Missbrauchsbetroffenen soll damit bei kircheninternen Verfahren gegen beschuldigte Mitarbeiter Akteneinsicht ermöglicht werden. Auch über die Schaffung einer zentralen Ombudsstelle für Betroffene, eine Reform der Gewaltschutzrichtlinie der EKD und eine stärkere Berücksichtigung des Missbrauch-Themas in der Theologie soll abgestimmt werden. Bei der Umsetzung eines bundesweit einheitlichen Verfahrens für kirchliche Anerkennungszahlungen an Betroffene hakt es hingegen noch. Anders als geplant, soll es noch nicht im Rahmen der Synodentagung verabschiedet werden.
Außerdem werden auf der Synodentagung einige wichtige Personalangelegenheiten entschieden. Nach dem Rücktritt von Annette Kurschus als Ratsvorsitzende der EKD im vergangenen Jahr muss die Nachfolge geregelt werden. Die kommissarische Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs will sich zur Wahl stellen. Ihre Bestätigung gilt als sicher. Zudem müssen drei Plätze in dem 15-köpfigen Rat nachbesetzt werden, auf die sich bislang vier Kandidaten bewerben. Das Leitungsgremium vertritt die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit und nimmt zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Zusammenlebens Stellung. (KNA)