Missbrauch ist kein Thema der Vergangenheit
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Der Advent ist die Zeit des Innehaltens, und in Berlin nimmt man das – zumindest was die Legislative angeht – jetzt wörtlich. Die Ampel-Fraktionen haben die Bundestags-Sitzungswoche vom 25. bis zum 29. November gestrichen, erst im Dezember kommt das Parlament wieder zusammen. Während der Wahlkampf im Turbo gestartet ist, liegen zahlreiche Gesetzesvorhaben nach dem Platzen der Ampelkoalition nun vorerst auf Eis.
Das gilt nun auch für das Anti-Missbrauchsgesetz der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus. Seit zwei Jahren wird daran gearbeitet, im Frühjahr 2025 sollte es in Kraft treten – fünfzehn Jahre nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle am Canisius-Kolleg.
Das Gesetz ist fertig verhandelt, es gab bereits eine Expertenanhörung im Familienausschuss und eigentlich weitgehende parteiübergreifende Einigkeit. Auch wenn es zum Beispiel am Umfang des Akteneinsichtsrechts oder an der Finanzierung noch Kritik gibt – im Grundsatz wird das Vorhaben von allen Seiten begrüßt. Warum also noch länger warten? Durch die im Gesetz festgeschriebene Berichtspflicht wären Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung verpflichtet, sich regelmäßig mit Kinderschutz und der Prävention sexueller Gewalt zu beschäftigen. Missbrauch ist kein Thema der Vergangenheit, das zeigen die Zahlen der Kriminalitätsstatistik. Deshalb sollte der Bundestag das Gesetz jetzt schnell verabschieden. Kinderschutz ist kein Gedöns.
Die Autorin
Annette Zoch ist Politikredakteurin der "Süddeutschen Zeitung" und schreibt dort über Religion und Kirche.
Hinweis
Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des Autors wider.