Eichstätter Geistlicher wurde 2022 vom Dienst freigestellt

Kirchengericht spricht Priester frei – Bistum: Sanktion bleibt

Veröffentlicht am 28.11.2024 um 18:26 Uhr – Lesedauer: 

Eichstätt ‐ Das Bistum Eichstätt will einen Geistlichen nicht in die Seelsorge zurücklassen, obwohl ein Kirchengericht ihn freigesprochen hat. Worum es in dem Fall geht, ist nicht publik. Ebenfalls unklar: die Zukunft des Mannes.

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Ein Geistlicher aus dem Landkreis Eichstätt darf dauerhaft nicht als Seelsorger arbeiten – obwohl er in einem kirchlichen Strafprozess freigesprochen wurde. Das teilte das Bistum Eichstätt am Donnerstag mit. Gegen den Mann liegt demnach seit Mai 2022 ein rechtskräftiger Strafbefehl vor. Zum Grund wurde unter Verweis auf juristische Belange nichts mitgeteilt. Auf den Strafbefehl sei ein kirchlicher Strafprozess gefolgt. Dieser sei nun abgeschlossen. "Dabei wurde der Geistliche freigesprochen, jedoch nicht aufgrund erwiesener Unschuld, sondern wegen unzureichender Beweislage über seine Schuld", so das Bistum.

Die Diözese verwies in diesem Zusammenhang auf das Kirchenrecht: "Die kirchliche Gerichtsbarkeit unterscheidet in solchen Fällen drei mögliche Urteile: den Schuldspruch ('constat' – es steht fest), den Freispruch aufgrund erwiesener Unschuld ('constat de non' – es steht fest, dass nicht) sowie den Freispruch aus Mangel an hinreichender Gewissheit ('non constat' – es steht nicht fest, dass)." Im vorliegenden Fall sei letzteres Urteil gefällt worden. Die vatikanische Behörde für die Glaubenslehre habe die Berufungsbitte der Diözese Eichstätt abgelehnt.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

Nach Abschluss des kirchlichen Strafprozesses gelten die bisherigen Disziplinarmaßnahmen als aufgehoben, wie das Bistum ergänzte. Es hatte nach eigenen Angaben den Priester sofort freigestellt und seine Bezüge gekürzt, nachdem es im März 2022 von der Staatsanwaltschaft von Ermittlungen gegen den Mann erfahren hatte.

"Dennoch bleibt der Geistliche aufgrund des rechtskräftigen Strafbefehls gemäß der kirchlichen Interventionsordnung dauerhaft vom pastoralen Dienst ausgeschlossen", erklärte die Diözese. Und weiter: "Das Bistum Eichstätt betont, dass der kirchenrechtliche Freispruch nicht bedeutet, dass die Unschuld des Geistlichen bewiesen wurde, sondern dass die vorliegenden Zweifel für eine kirchenrechtliche Verurteilung nicht ausgeräumt werden konnten."

Auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zur Zukunft des Priesters fügte das Bistum hinzu: "Die Fachkommission, die sich mit Geistlichen beschäftigt, bei denen die Interventionsordnung zur Anwendung kam, wird über den weiteren Einsatz beraten." (KNA)