Schweizer Bischöfe wollen im März kirchliches Strafgericht beschließen
Das geplante nationale kirchliche Strafgericht der Schweiz soll im Laufe des kommenden Jahres Wirklichkeit werden. Die Schweizer Bischofskonferenz rechnet damit, die Statuten für das neue Gericht bei ihrer Vollversammlung im März 2025 verabschieden zu können, teilte die Bischofskonferenz auf Anfrage von katholisch.de am Donnerstag mit. Nach der Vollversammlung der Bischofskonferenz Anfang Dezember teilten die Bischöfe mit, dass die Apostolische Signatur, die zuständige Vatikanbehörde, dem Vorhaben die Genehmigung erteilt hat. Eine aus erfahrenen Fachleuten bestehende Arbeitsgruppe unter Leitung des Churer Bischofs Joseph Bonnemain bereite derzeit die Statuten und ein Errichtungsdekret vor. Laut Angaben der Sprecherin der Konferenz wird die Arbeitsgruppe im Januar tagen. Nach dem Beschluss durch die Bischofskonferenz muss die Apostolische Signatur das Statut noch genehmigen.
Im Herbst 2023 hatte die Schweizer Bischofskonferenz die Errichtung eines kirchlichen Straf- und Disziplinargerichtshofs als eine der Maßnahmen in Folge der Schweizer Missbrauchsstudie angekündigt. Die Studie der Universität Zürich wurde im Auftrag der Schweizer Bischöfe angefertigt. Sie ermittelte mindestens 921 Opfer sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche der Schweiz. Identifiziert wurden seit Mitte des 20. Jahrhunderts 1.002 Fälle und 510 Beschuldigte. Die Bischöfe hatten ein umfangreiches Maßnahmenpaket angekündigt, um auf die Ergebnisse zu reagieren.
In Frankreich bereits eingerichtet, in Deutschland Verzögerungen
In Frankreich gibt es bereits seit 2023 einen nationalen kirchlichen Strafgerichtshof. Gegenüber katholisch.de erläuterte die Kirchenrechtlerin der Universität Fribourg, Astrid Kaptijn, das Ziel nationaler kirchlicher Gerichte: "Die Zentralisierung soll die kirchlichen Strafverfahren professioneller und neutraler machen. Zuvor waren die Ortsbischöfe und die diözesanen Gerichte zuständig. Auf Diözesanebene sind die Kompetenzen im Bereich des Strafrechts nicht immer an den Gerichten vorhanden." Außerdem kenne man sich in den Bistümern in der Regel, sodass unbefangene Richter nur schwer zu finden seien.
Auch in Deutschland gibt es Pläne für neue bundesweite kirchliche Gerichte. Geplant sind eine Disziplinarordnung für Kleriker sowie die Einrichtung einer Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Unter Leitung des mittlerweile emeritierten Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) 2019 in einer Arbeitsgruppe entsprechende Ordnungen ausgearbeitet. Ursprünglich war geplant, die neuen Gerichte 2021 einzurichten. Der Prozess ist allerdings ins Stocken geraten. Die Errichtung überdiözesaner Gerichte liegt nicht in der Kompetenz einer Bischofskonferenz, sondern erfordert ein besonderes Mandat des Heiligen Stuhls. Zuständig ist das Höchstgericht der Kirche, die Apostolische Signatur, die neben ihren Aufgaben als Gericht auch Funktionen eines kirchlichen Justizministeriums wahrnimmt. (fxn)