Interdiözesanes Offizialat nimmt am 1. Januar die Arbeit auf

Neues Kirchengericht für Limburg und Mainz eingerichtet

Veröffentlicht am 20.12.2024 um 15:47 Uhr – Lesedauer: 

Mainz/Limburg ‐ Die kirchlichen Gerichte von Mainz und Limburg wurden bisher schon von einem Priester in Personalunion geleitet – jetzt rücken die Diözesen in der Kirchenjustiz noch weiter zusammen: Aus zwei Gerichten wird ein interdiözesanes Offizialat.

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Die Bistümer Mainz und Limburg fusionieren ihre Kirchengerichte. Das neue erstinstanzliche interdiözesane Offizialat Mainz-Limburg nimmt am 1. Januar 2025 seine Arbeit auf, wie aus dem im aktuellen Amtsblatt des Bistums Mainz veröffentlichten Errichtungsdekret hervorgeht. Bisher hatten beide Bistümer eigenständige Diözesangerichte. Kirchengerichte sind vor allem für kirchliche Ehesachen zuständig, aber auch für Strafsachen in minder schweren Fällen.

Das neue Gericht wird von dem Limburger Diözesanpriester Olaf Lindenberg als Offizial geleitet, wie das Bistum Mainz auf Anfrage von katholisch.de mitteilte. Lindenberg ist bereits seit 2021 Offizial von Limburg und seit 2022 in Personalunion Offizial von Mainz. Das neue Gericht hat seinen Sitz in Limburg, der als Moderator zuständige Bischof ist der Bischof von Mainz, Peter Kohlgraf. Als Moderator übt er für das Gericht alle Vollmachten aus, die bei diözesanen Gerichten dem jeweiligen Diözesanbischof zustehen. Für Voruntersuchungen in Strafverfahren ist weiterhin der jeweilige Ortsbischof zuständig. Berufungsinstanz für das neue Gericht ist das Offizialat des Erzbistums Freiburg.

Die katholische Kirche hat ein eigenes Rechtssystem und richtet für ihren Bereich eigene kirchliche Gerichte ein. Der Großteil der Arbeit an Diözesangerichten besteht aus Ehenichtigkeitsverfahren. Diözesangerichte sind grundsätzlich für alle kirchlichen Verfahren zuständig, die nicht einem anderen kirchlichen Gericht zugewiesen sind. In Deutschland bestehen kirchliche Spezialgerichtsbarkeiten für Arbeitsrecht und Datenschutz, die Einrichtung einer nationalen kirchlichen Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit ist seit Jahren geplant. Zuständig für schwere Straftaten wie sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige ist das vatikanische Glaubensdikasterium. Für die Einrichtung von überdiözesanenen Gerichten bedarf es einer Genehmigung der Apostolischen Signatur, dem höchsten Gericht der Kirche, das zugleich auch Funktionen eines Justizministeriums wahrnimmt. (fxn)

Ergänzt um Personalie des Offizials. (16.15 Uhr)