Nach Eklat bei Christmette wegen Kündigung des Musikers

Anwalt: Kapellmeister wusste nichts von Protesten im Freiburger Münster

Veröffentlicht am 29.12.2024 um 10:40 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg ‐ In Freiburg gibt es Streit um die Kündigung von Domkapellmeister Boris Böhmann. Nach einem bundesweit beachteten Vorfall in der Christmette kritisiert nun der Anwalt des Musikers Erzbischof Burger.

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Im Streit um die Kündigung des Freiburger Domkapellmeisters Boris Böhmann hat sich nun der Musiker selbst über seinen Anwalt zu Wort gemeldet. Das Portal Focus.de zitierte am Freitag aus einer Stellungnahme. Darin dankt Böhmann für den Zuspruch, den er bekommen habe, wies aber ein Mitwirken an einer Protestaktion an Weihnachten zurück. Nach einem Lied der Domsingknaben am Ende der Christmette war laut Medienberichten ein langanhaltender Applaus aufgebrandet - offenbar aus Solidarität mit dem Domkapellmeister.

"Unserem Mandanten war von den Protestaktionen aus der Gemeinde am Ende der Christmette und des Pontifikalamtes am Folgetag nichts bekannt", heißt es demnach in der Erklärung von Böhmanns Anwalt. "Er betont, dass die Liturgie in allen Elementen gefeiert werden konnte und lediglich der Schlusssegen durch den Applaus etwas verzögert wurde."

Vorwürfe gegen Erzbischof Burger

Böhmann kritisiert laut dem Focus-Bericht zudem das Vorgehen des Freiburger Erzbischofs Stephan Burger. Dieser habe eine Live-Übertragung des Fernsehsenders k-tv vorzeitig abschalten lassen. So seien jedoch zahlreiche Gläubige vom Abschluss des Gottesdienstes ausgeschlossen worden, was als "bedauerlich" bezeichnet wurde. Die Erzdiözese hatte nach dem Vorfall von einem Protest "zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort" gesprochen.

Die Kündigung Böhmanns zu Ende Februar 2025 hat laut einem Sprecher des Erzbistum Freiburg eine lange Vorgeschichte mit zahlreichen Konflikten. "Es gab immer wieder Versuche von Schlichtungen, die aber allesamt scheiterten." Die Entscheidung habe sich niemand leicht gemacht, sei aber der letzte Ausweg gewesen.

Eine Klage Böhmanns gegen die Kündigung hatte das Arbeitsgericht Freiburg abgewiesen. Der Richterspruch ist aber bislang nicht rechtskräftig. (gho/KNA)