Wo Probleme beim Umgang mit Missbrauch liegen

Ordensoberen-Vorsitzender: Aufarbeitung stößt manchmal an Grenzen

Veröffentlicht am 28.01.2025 um 10:58 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Auch in Orden und Klöstern gab es viele Missbrauchsfälle. Bruder Andreas Murk, der Vorsitzende der Deutschen Ordensobernkonferenz, erklärte nun, wie dort der Stand bei der Aufarbeitung ist.

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Laut dem Vorsitzenden der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) stoßen die Anstrengungen zur Aufarbeitung von Missbrauch im Bereich der Orden manchmal an Grenzen. Da manche Gemeinschaften stark überaltert seien und nur noch sehr wenige Mitglieder hätten, sei in diesen Fällen eine wirkliche Überprüfung kaum mehr möglich, sagte Bruder Andreas Murk in einem Interview des Portals "kirche-und leben.de" (Montag). "Dazu kommt noch, dass Trägerschaften von Einrichtungen abgegeben wurden oder Institutionen schon vor Jahren geschlossen worden sind." Doch das Leid der Betroffenen mahne, alles Mögliche zu tun.

Die Herangehensweise in den Orden in Sachen Missbrauchsaufarbeitung sei sehr unterschiedlich, so Murk weiter. Einige hätten seit 2010 Vorwürfe strukturiert aufgearbeitet, mehrere Klöster und Ordensprovinzen hätten entsprechende Berichte veröffentlicht. "Es bleibt eine Herausforderung, einen passenden Weg von Aufarbeitung zu entwickeln", so der Franziskaner-Minorit.

Finanzieller Kraftakt

Auch finanziell sei in diesem Zusammenhang ein großer Kraftakt von den Gemeinschaften gefordert, erklärte Murk. Dabei gebe es unterschiedliche finanzielle Gegebenheiten. "Bis Ende 2023 haben Ordensgemeinschaften hier Anerkennungsleistungen in Höhe von fast 10 Millionen Euro aufgebracht, das entspricht 17,5 Prozent aller Anerkennungsleistungen im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland."

Die Deutsche Ordensobernkonferenz hatte sich 2021 mit dem damaligen Beauftragten der Bundesregierung über Standards bei der Missbrauchsaufarbeitung im Bereich der Orden verständigt und dazu eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Diese orientiert sich an dem Dokument, das ein Jahr zuvor die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit dem Beauftragten unterzeichnet hatte, nimmt aber die speziellen Strukturen und Rahmenbedingungen der Ordensgemeinschaften in den Blick. (KNA)