Streit um Namen: Aufarbeitungskommission klagt gegen Erzbistum Hamburg
Die Aufarbeitungskommission Nord sieht im katholischen Erzbistum Hamburg "massive Widerstände" gegen die Aufklärung sexualisierter Gewalt. Anders als die Bistümer Hildesheim und Osnabrück teile das Erzbistum dem Gremium Täternamen aus Datenschutzgründen nicht mit, sagte Kommissionsmitglied und Betroffenenvertreterin Nicole Sacha am Freitag in Hildesheim.
"Aus Sicht der Aufarbeitungskommission ist es unbefriedigend, wie Hamburg uns mit Daten versorgt", ergänzte der stellvertretende Kommissionsvorsitzende Martin Kayenburg. Dagegen habe die Aufarbeitungskommission vor einem kirchlichen Gericht, dem Interdiözesanen Datenschutzgericht in Köln, geklagt.
Erzbistum: Keine Zuarbeit verweigert
Ein Sprecher des Erzbistums erklärte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), man sei mit der Aufarbeitungskommission und dem Betroffenenrat Nord in stetem Kontakt. "Wir betrachten unsere Haltung weder als widerständig noch als verhindernd, sondern haben unsererseits im Rahmen des rechtlich Möglichen bislang keine Zuarbeit verweigert."
Beim Datenschutz vertrete das Erzbistum jedoch eine andere Rechtsauffassung als die Kommission, so der Sprecher. Zudem unterscheide es zwischen Beschuldigten und Tätern, deren Täterschaft erwiesen sei.
"Das erleben wir in Hildesheim nicht"
Sacha und Kayenburg äußerten sich bei der Vorstellung einer neuen Aufarbeitungsstudie für das Bistum Hildesheim. "Es ist tatsächlich mit Hamburg freundlich gesagt sehr zäh", sagte Sacha. Weder die Aufarbeitungskommission noch der Betroffenenrat würden bei der Aufarbeitung vom Erzbistum mitgenommen. "Das erleben wir in Hildesheim nicht." Das Bistum Hildesheim habe - ebenso wie das Bistum Osnabrück - eine Regelung zum Datenschutz erlassen, die die Herausgabe von Täternamen an die Gremien ermögliche.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission Nord begleitet die Aufklärung sexualisierter Gewalt in den Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück. Sie versteht sich dabei als Sachwalter der Betroffenen. Neben Vertretern des Betroffenenrats Nord gehören ihr Vertreter der drei Bistümer und der Nord-Bundesländer an. (KNA)