Missbrauch in Klöstern – Kommission beklagt Desinteresse von Forschern

Die Aufarbeitung sexueller Gewalt in Orden und Klöstern gestaltet sich schwierig. Das teilte der Ausschuss für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften am Donnerstag in Bonn mit.
"Die Suche nach passenden Teams für wissenschaftliche Aufarbeitungsprojekte stellt, anders als zuvor erwartet, eine Herausforderung dar", schreiben die Verantwortlichen in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht. Anfragen bei verschiedenen Forschungsteams stießen auf wenig Interesse. "Möglicherweise sind größere Beauftragungen von anderen Einrichtungen für Forschungseinrichtungen interessanter", so die Kommission. Zudem seien die personellen und zeitlichen Ressourcen der Forschungseinrichtungen ein Problem. "Auch die Tatsache, dass die grundlegenden Muster von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch zwischenzeitlich wissenschaftlich wiederholt erfasst und analysiert werden konnten, zieht das Interesse von Wissenschaftler:innen eher zu neuen, bislang noch nicht untersuchten Fragestellungen."
Der Aufarbeitungsausschuss für katholische Ordensgemeinschaften besteht aus sieben Mitgliedern. Sie arbeiten im Auftrag der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK). Zurzeit beraten sie 17 Ordensgemeinschaften. Dort sei die Aufarbeitung unterschiedlich weit fortgeschritten. Während für die Provinz der Franziskaner-Minoriten St. Elisabeth ein erstes Gutachten erstellt worden sei, befänden sich andere Gemeinschaften noch am Anfang der Aufarbeitung, so der Bericht. Die Etablierung von Reflexionsräumen sei wichtig. Dort könne über Befindlichkeiten, Bedürfnisse, Sexualität oder sexualisierte Gewalt gesprochen werden.
Sorge vor Konflikten
Der Ausschuss merke, dass in den Ordensgemeinschaften die Sorge um mögliche Konflikte mit Betroffenen bestehe. Für viele Ordensleute sei es schwierig und schmerzhaft, wenn Ordensmitglieder als Beschuldigte und Täter oder Täterinnen in der Aufarbeitung erkannt und benannt würden.
Der Aufarbeitungsausschuss hat aus diesem Grund verschiedene Kriterien erarbeitet, wann eine quantitative Erhebung sexueller Gewalt und ihre Veröffentlichung für eine Gemeinschaft ausreiche und wann eine ausführliche wissenschaftliche Untersuchung notwendig sei. So empfiehlt das Gremium eine wissenschaftliche Studie, wenn von einer Gemeinschaft "länger andauernde Gewalthandlungen bekannt sind" oder mehr als fünf Fälle vorliegen. Ebenso sei eine wissenschaftliche Aufarbeitung notwendig, wenn Gewaltstrukturen fortbestünden, Vertuschung im Raum stehe oder Täter und Beschuldigte gegenwärtig Teil der Gemeinschaft sind. (KNA)