Parlament weist Sterbehilfegesetz zurück
Der Initiator, der Labour-Abgeordnete Rob Marris, argumentierte, der derzeit geltenden Gesetzgebung fehle die Ausgewogenheit; sie gehe an den Bedürfnissen von Sterbenskranken, deren Familien und Ärzten vorbei. Es gebe "zu viele Amateur-Suizide und zu viele Leute, die zu Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas gehen".
Die katholische Kirche und die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßten die Ablehnung des Entwurfs. Der Vizevorsitzende der Bischofskonferenz von England und Wales, Erzbischof Peter Smith von Southwark, erklärte, der Entwurf enthalte "schwere Risiken" für das Leben schutzloser Patienten. Es gebe inzwischen "exzellente Möglichkeiten" für die Palliativmedizin. Diese sollten im Fokus der parlamentarischen Debatten stehen.
"Votum macht Mut für Sterbehilfediskussion in Deutschland"
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): "Es ist gut, dass sich Großbritannien klar gegen jede Form der organisierten Suizidhilfe ausgesprochen hat." Das Votum des Unterhauses mache "Mut für die Sterbehilfediskussion in Deutschland". Auch hier gelte es, "Lebenshilfe anzubieten und nicht Tötung zu organisieren".
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Politik und Gesellschaft diskutieren über die Sterbehilfe. Für die katholische Kirche ist klar: Auch im Sterben hat der Mensch eine Würde, die es zu achten und zu schützen gilt. Sie setzt sich deshalb besonders für eine professionelle Begleitung von Sterbenden ein.Die konservative Abgeordnete Fiona Bruce sagte während der Parlamentsdebatte, die Vorlage entbehre derart der Schutzmechanismen für Patienten, dass es "zum Lachen wäre, wenn der Gegenstand nicht so ernst wäre". Das Parlament habe Wehrlose zu schützen und "keine Gesetze zu erlassen, die sie töten". Die konservative Parlamentarierin Caroline Spelman argumentierte, aus einem "Recht zu sterben" könne "schnell eine Pflicht zu sterben werden".
Letzter Ausweg Schweiz?
Der Labour-Abgeordnete Sir Keir Starmer hielt dagegen, das geltende Recht toleriere inzwischen amateurhafte Suizidbeihilfe durch mitleidende Angehörige, schließe aber professionelle Hilfe aus. Es bleibe dann nur der Ausweg, zum Sterben in die Schweiz zu reisen. Das sei ungerecht. "Wir sind in unseren eigenen rechtlichen Arrangements gefangen", so Starmer.
Beihilfe zum Suizid ist in England ein Straftatbestand, der mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden kann. Obwohl mehr als 100 todkranke Briten in den vergangenen zehn Jahren ihr Leben in ausländischen Kliniken beendeten, wurde bislang niemand wegen Sterbehilfe strafrechtlich verfolgt. Im Februar 2010 hatte die Staatsanwaltschaft zwar im Zuge des Falls Purdy neue Richtlinien zum Umgang mit solchen Fällen verabschiedet. Zu strafrechtlichen Konsequenzen für die betreffenden Freunde und Angehörigen hat dies jedoch nicht geführt. (KNA)