Bischof Bätzing: Kein "bischöflicher Ungehorsam" bei Segnungen
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, wehrt sich gegen den Vorwurf, die deutschen Bischöfe würden beim Thema Segnungen homosexueller Paare den Konflikt mit dem Papst suchen. "Ich wende mich in aller Klarheit gegen die Unterstellung, wir würden in Deutschland bischöflichen Ungehorsam gegenüber Rom praktizieren oder uns auf einen Konfrontationskurs zu Rom begeben", sagte Bätzing am Donnerstag zum Abschluss der DBK-Herbstvollversammlung in Fulda. "Das ist schlicht eine unsachliche Konstruktion und spiegelt weder meine Aussage noch das Bemühen aller Bischöfe wider."
Papst Leo XIV. hatte sich in einem vergangene Woche veröffentlichten Interview erstmals zu vieldiskutierten Reformthemen geäußert. Darin kritisierte er unter anderem Ritus-artige Segensfeiern für "Paare, die sich lieben". Bätzing betonte bereits bei seinem Auftakt-Statement am Montag, dass er auf die Aussagen des Papstes gelassen reagiere und beispielsweise keine Veranlassung sehe, die im April von der DBK und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken veröffentlichte Handreichung für Segnungen zurückzunehmen. Italienische Medien schrieben daraufhin unter anderem, die deutschen Oberhirten würden "bischöflichen Ungehorsam" üben.
Zuversicht bei synodalem Gremium
Aus den Aussagen von Papst Leo zum vatikanischen Segensdokument "Fiducia supplicans" diesen Sachverhalt zu konstruieren, sei "schlichtweg absurd", so Bätzing weiter. "Der Papst hat in dem Interview unmissverständlich deutlich gemacht, dass 'Fiducia supplicans' nicht zurückgenommen wird. Bei der in Deutschland erstellten Handreichung 'Segen gibt der Liebe Kraft' handelt es sich um eine in Rücksprache mit dem römischen Dikasterium für die Glaubenslehre erstellte pastorale Konkretisierung von 'Fiducia supplicans' mit Blick auf die Situation in Deutschland." Die Kritik des Papstes richtet sich laut Bätzing gegen die Veröffentlichung liturgischer Formulare für formelle Segensrituale. "Genau dies haben die deutschen Bischöfe bewusst nicht getan." Die Handreichung gebe lediglich Hinweise für die pastorale Praxis.
Im Blick auf die Satzung der geplanten Synodalkonferenz für Deutschland, in der Bischöfe und Laien gemeinsam beraten und entscheiden sollen, erklärte Bätzing, dass die Bischöfe über die Wirksamkeit der dort getroffenen Beratungsergebnisse und die Umsetzungsverantwortung gesprochen hätten. Dabei sei die Zuversicht deutlich geworden, dass es bald einen Konsens über synodale Strukturen in der Kirche in Deutschland geben werde. "Die bischöflichen Mitglieder des Synodalen Ausschusses werden die Beratungsergebnisse in die weiteren Prozesse einbringen."
DBK verschlankt Gremienstruktur durch weniger Kommissionen
Der Aufgabenklärungsprozess der DBK hat auch die inhaltliche Arbeit der Bischofskonferenz in den Blick genommen. Eine Konsequenz ist die Reduzierung der Zahl der bischöflichen Kommissionen von 14 auf 8. Dabei wurden die bisherigen Themengebiete zusammengefasst. Neu soll es Kommissionen geben für Glaube und Wissenschaft, Liturgie und Kultur, Missionarische Pastoral und Kirchliche Dienste, Familie, Jugend und Erziehung, Ökumene und interreligiöser Dialog, Weltkirche und Migration, Gesellschaft, Caritas und Soziales sowie Medien. Zu den bestehenden Unterkommissionen und den genauen Aufgaben der neuen Kommissionen äußerte sich Bätzing nicht. Die Bezeichnungen deuten darauf hin, dass sechs der Kommissionen Aufgaben aus je zwei bisherigen übernehmen, lediglich Medien (bisher Publizistische Kommission) sowie Ökumene und interreligiöser Dialog (bisher Ökumene mit Unterkommission interreligiöser Dialog) beschränken sich auf Themenfelder einer bisherigen Kommission.
Die Bischöfe hätten sich darauf verpflichtet, Bedeutung und Qualität der Kommissionsarbeit hochzuhalten. "Die Themen der Deutschen Bischofskonferenz müssen in neue Strukturen integriert werden", betonte Bätzing. Zukünftig solle sich die Kommissionsarbeit an intensiveren Beratungen von strategischen Fragen ausrichten. "Das bedeutet auch, dass sich künftig auch der Unterbau der Kommissionen, d. h. die Fokussierung der Unterkommissionen und die Einsetzung von Beauftragten der Bischofskonferenz, stärker als bisher aus Zielen der Kommission herleiten muss", so Bätzing weiter. Arbeitsweise und -instrumente müssten sich an Strategien orientieren und aus strategischen Zielen entwickelt werden.
Die Kommissionsstruktur der Deutschen Bischofskonferenz soll verschlankt werden.
Bätzing betonte, dass die Bischofskonferenz die von der Betroffenenorganisation "Eckiger Tisch" vorgelegte Kritik und die Vorschläge zu einer Reform des Systems der Anerkennungsleistungen zur Kenntnis genommen habe. Erster Ansprechpartner der Bischöfe sei aber der Betroffenenbeirat bei der DBK. Es sei die Aufgabe der Bischöfe, das Anerkennungsverfahren "tragfähig, verantwortungsvoll und im Sinne aller Beteiligten" zu gestalten: "Wir glauben, dass dies seit nunmehr vier Jahren von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) sehr verantwortungsvoll praktiziert wird." Hier und da seien aber "natürlich" Verbesserungen möglich, die sich in den bisher bereits vorgenommenen Änderungen der UKA-Ordnung zeigten.
Keine Reform des Anerkennungsverfahrens geplant
Laut dem Tätigkeitsbericht der UKA seien mittlerweile rund 77 Prozent aller Anträge auf Anerkennungsleistungen erledigt: "Vorschläge, die auf eine grundlegende Umgestaltung des Verfahrens hinauslaufen, müssen daher mit Augenmaß bewertet werden." Bätzing bekräftigte erneut die Position der Bischöfe, dass das Verfahren keine Gerichtsverfahren ersetzen könne und auch nicht solle: "Das Verfahren der UKA wurde von Anfang an als freiwilliges Verfahren und als Ergänzung zu zivilprozessualen Klagen vor den ordentlichen Gerichten eingeführt." Der Tätigkeitsbericht der UKA zeige, dass die dynamische Anlehnung an die von staatlichen Gerichten ausgesprochenen Schadensersatzhöhen funktioniere. "Ziel bleibt es, den Betroffenen ein verlässliches und tragfähiges Verfahren der Anerkennung bereitzustellen", ergänzte Bätzing.
Ursprünglich war geplant, die Ordnungen zu Intervention und Prävention bis Ende des Jahres umfassend zu überprüfen. Zuständig dafür ist der von der DBK eingerichtete Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen. Die Evaluierung verzögert sich nun aber, da die erste Datenerhebung erst Mitte 2025 beginnen konnte. Daher sei die Evaluierungsfrist auf Ende 2026 verlängert worden. "Dies stellt sicher, dass die Evaluation auf einer belastbaren Datengrundlage erfolgt und ihre Ergebnisse in angemessener Weise berücksichtigt werden können", so Bätzing.
Kirche vom Corona-Umbruch "überfordert"
Der DBK-Vorsitzende zog auch eine kritische Bilanz zum pastoralen Umgang der Kirche mit der Corona-Pandemie. "Die Mehrheit der Seelsorgerinnen und Seelsorger war mit dem digitalen und kreativen Umbruch, den die Corona-Pandemie vor allem im ersten Jahr ihnen abverlangt hatte, überfordert." Vor allem Seelsorger in den kategorialen Bereichen und Berufseinsteiger hätten sich demnach gut auf digitale Kommunikation und kreative Formen einstellen können. "Viele Priester und Diakone konnten sich, vor allem in den ersten beiden Corona-Jahren, nur sehr schwer auf neue Formate in der territorialen Seelsorge einlassen", so Bätzing. Er bezog sich dabei auf eine internationale ökumenische Studie, an der auch 7.000 Personen aus 26 deutschen Diözesen teilnahmen. "Das gilt auch für große Teile der Berufsgruppe der Pastoral- und Gemeindereferentinnen und-referenten." Je weniger digital kompetent sie gewesen seien, desto größer "waren die Klagen der Seelsorgenden über die Bedeutungslosigkeit von Seelsorge in der Corona-Pandemie."
Vor allem im Bereich der Glaubenskommunikation und der kirchlichen Bildungsarbeit werde digitale Kommunikation auch nach der Corona-Pandemie genutzt und weiterentwickelt. "Digitalität trägt zur Entwicklung einer synodalen Kultur in der Kirche bei", so Bätzing. "Sie stärkt die Kooperationsbereitschaft der Hauptamtlichen in allen kirchlichen Handlungsfeldern und eröffnet neue Chancen für Seelsorge in nichtkirchlichen, gesellschaftlichen und kategorialen Bereichen."
Die deutschen Bischöfe hatten seit Montag in Fulda getagt. Weitere Themen waren pastoral- und fundamentaltheologische Überlegungen zur 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung, die gesellschaftliche Debatte über den Wehrdienst, das deutsch-polnische Verhältnis 60 Jahre nach dem historischen Briefwechsel zwischen den Bischöfen beider Länder, ein Rückblick auf das kirchliche Handeln seit dem "Flüchtlingssommer" 2015 sowie die aktuelle Lage in der Ukraine und in Gaza. (mal/fxn/cbr)
Der vollständige Bericht
Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, anlässlich der Pressekonferenz zum Abschluss der DBK-Herbstvollversammlung am 25. September 2025 in Fulda.
