Rechtsstreitigkeiten zwischen Goldensteiner Schwestern und Propst

Klosterbesetzerin sollte entmündigt werden – Gericht sagt nein

Veröffentlicht am 23.10.2025 um 14:15 Uhr – Lesedauer: 

Goldenstein ‐ Die drei Schwestern, die aus dem Altersheim in ihr altes Kloster geflohen sind, trotzen allen Widrigkeiten: Schwester Rita sollte entmündigt werden. Bei einer angeordneten Prüfung konnte sie die Experten aber überzeugen, dass sie noch fit ist.

  • Teilen:

Der Versuch, eine der Augustiner-Chorfrauen von Goldenstein zu entmündigen, ist gescheitert. Auf ihrem Instagram-Account teilen die drei betagten Schwestern am Mittwoch mit, dass das Verfahren zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers gescheitert ist. Schwester Rita (Foto oben, Mitte) betonte, dass sie zwar etwas vergesslich sei, aber keinesfalls dement. Nach Informationen des Berchtesgadener Anzeigers wurde beim Bezirksgericht Hallein ein Ansuchen um Erwachsenenvertretung für die 82-jährige Schwester gestellt, den Angaben zufolge durch die Leiterin des Seniorenwohnheims, das die drei Schwestern Anfang September verlassen hatten.

Die drei Ordensfrauen hatten sich anschließend mit Hilfe eines Schlüsseldienstes Zugang zu ihrem ehemaligen Kloster verschafft. Zuvor waren sie in einem Caritas-Altersheim untergebracht. Das Kloster Goldenstein war 2022 in den Besitz des Erzbistums Salzburg und des österreichischen Chorherrenstifts Reichersberg übergegangen. Kirchenrechtlich zuständig ist für die Schwestern der Propst des Chorherren-Stifts Reichersberg, Markus Grasl. Als Apostolischer Kommissar ist er Oberer der Schwestern. Den verbliebenen Schwestern wurde zugesichert, dass sie im Kloster bleiben können, solange es ihre Gesundheit erlaubt. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten wurden sie im Dezember 2023 in das Altersheim gebracht.

Betreuungsverein stellt selbstbestimmte Lebensweise fest

Das Gericht hatte den Verein "Erwachsenenvertretung Salzburg" mit einer Prüfung beauftragt. Gegenüber der Zeitung sagte der Geschäftsführer des Vereins, dass nach seinem Eindruck eine "selbstbestimmte Lebensweise" bei Schwester Rita festzustellen und sie in ein gutes Netzwerk an Helfern eingebettet sei. Eine gerichtliche Erwachsenenvertretung werde daher von dem Verein nicht empfohlen. Das zuständige Gericht halte sich in der Regel an die Empfehlung des Vereins. Eine Entscheidung wird in den nächsten Tagen erwartet.

Auch die Schwestern haben unterdessen Rechtsmittel ergriffen. Mitte Oktober haben sie einen Anwalt eingeschaltet, um unter anderem die Unterbringung in dem Seniorenheim und den Umgang mit den Finanzen des Klosters zu überprüfen. Propst Grasl äußerte sich Medien gegenüber in dieser Sache nicht. Er könne erst Stellung nehmen, wenn ihm die Anzeige vorliege. Die Rechtsmittel der Schwestern seien aber "ein äußerst unfreundlicher Akt, der weitere Schritte erschwert". (fxn)