Bistumsgrenzen zwischen Eichstätt und Bamberg werden neu gezogen
Der Vatikan hat neue Grenzen für die Bistümer Eichstätt und Bamberg angeordnet. Auf Grundlage einer Vollmacht des Bischofsdikasteriums hat der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, einen Gebietstausch zwischen den beiden bayerischen Diözesen angeordnet, der am 1. Januar 2026 wirksam wird. Die Urkunde über die Gebietsänderung und das Dekrete des Bischofsdikasteriums wurden am Donnerstag im aktuellen Pastoralblatt des Bistums Eichstätt veröffentlicht. Betroffen sind lediglich sehr kleine Teile der Diözesen. Die Erzdiözese Bamberg erhält die bisherige Kuratie St. Gabriel im Nürnberger Stadtteil Marterlachsiedlung von der Diözese Eichstätt. Im Gegenzug wurden einige Ortschaften und Ortsteile südlich von Ansbach der Diözese Eichstätt zugeschlagen.
Gegenüber katholisch.de erläuterte ein Sprecher der Diözese Eichstätt, dass die Neuordnung pastorale Gründe habe und bereits jetzt die Katholiken in den betroffenen Gebieten vom jeweils anderen Bistum betreut würden. Aus dem Dekret des Bischofsdikasteriums geht hervor, dass die Grenzänderung durch die beiden Diözesanbischöfe beantragt wurde, also noch in der Amtszeit des mittlerweile emeritierten Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke.
Änderungen ohne neue Grenzen in Limburg und Mainz
Größere Änderungen der Diözesangrenzen sind mit der Neuordnung nicht verbunden. Insbesondere bleibt die Stadt Nürnberg zwischen den Diözesen geteilt. Der größere Teil der Stadt gehört zum Dekanat Nürnberg des Erzbistums Bamberg, der kleinere zum Eichstätter Dekanat Nürnberg-Süd.
Eine andere Lösung für ähnliche Sachverhalte haben die Bistümer Mainz und Limburg gefunden: Mit drei Jurisdiktionsvereinbarungen haben Bischof Peter Kohlgraf (Mainz) und Georg Bätzing (Limburg) eine Siedlung im Mainzer Teil von Frankfurt sowie die im Bistum Limburg liegenden Ortsteile Langgöns-Espa und Heuchelheim-Kinzenbach ohne Änderung der Diözesangrenzen weitgehend unter Verwaltung des jeweils anderen Bistums gestellt. Die Jurisdiktionsvereinbarungen wurden im aktuellen Amtsblatt des Bistums Mainz (Donnerstag) veröffentlicht und treten ebenfalls zum 1. Januar in Kraft. (fxn)
Das sind die Gebietsveränderungen
Von Eichstätt zu Bamberg: das gesamte Gebiet der (ursprünglichen) Kuratie St. Gabriel in Nürnberg, Stadtteil Marterlachsiedlung.
Von Bamberg zu Eichstätt: die Ortschaften Brodswinden mit Brodswindener Mühle, Hammerschmiede, Höfstetten, Höfstetter Mühle, Wallersdorf, der westliche Teil der Ortschaft Wolfartswinden sowie Alberndorf mit Büchenmühle, Hirschbronn, Neukirchen und Steinbach, ferner der östliche der Bundesstraße B13 gelegen Teil der Gemarkung Bernhardswinden mit Louismühle.
