Kein gerechter Krieg – Moraltheologe Bogner zum US-Coup in Venezuela
Der von US-Präsident Donald Trump angeordnete Militärcoup zum Sturz Nicolás Maduros in Venezuela wirft völkerrechtliche, aber auch ethische Fragen auf. Daniel Bogner, katholischer Moraltheologe an der Universität Fribourg mit Schwerpunkt Ethik des Rechts und politische Ethik, sieht das "Recht des Stärkeren" auf dem Vormarsch. Eine dramatische Entwicklung, sagt er im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Frage: Professor Bogner, aus theologischer Sicht kann es einen "gerechten Krieg" geben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. War die Militärintervention in Venezuela ethisch gerechtfertigt?
Bogner: Was direkt ins Auge fällt, ist, dass zwei zentrale Kriterien im Argumentarium zum "gerechten Krieg" hier sicher nicht gegeben sind: nämlich dass eine legitime Autorität die Intervention führt und dass alle anderen - diplomatischen und politischen - Mittel ausgeschöpft sind. Das heißt, dass es einen UN-Beschluss hätte geben müssen, nicht, dass ein einzelner Staat nach eigener Bewertungslage und ohne Abstimmung interveniert. Die Figur des "gerechten Krieges" trifft bei dieser Militäroperation aber ohnehin nicht eins zu eins zu.
Frage: Inwiefern?
Bogner: Es war ja ein chirurgischer, begrenzter Eingriff. Viel zentraler ist etwas anderes, nämlich dass damit gegen das Gewalt- und Interventionsverbot des Völkerrechtes verstoßen wird. Dass Staaten untereinander nicht mit den Mitteln von Gewalt agieren dürfen, gehört zum Kernbestand des Völkerrechts und ist abwägungsfrei. Die USA verstoßen sehr nonchalant dagegen. Das muss offen thematisiert werden und nicht direkt innerhalb einer nach politischen Kriterien bestimmten Gesamtbewertung eingeordnet werden.
Daniel Bogner ist Professor für Moraltheologie und Ethik an der Theologischen Fakultät der Universität Fribourg. Seine Forschungsschwerpunkte sind Menschenrechte, Rechtsethik und die Begründung einer theologisch motivierten Ethik.
Frage: Sind dann den Staaten bei Militäreinsätzen im Ausland grundsätzlich die Hände gebunden?
Bogner: Völkerrechtlich gibt es in sehr begrenztem Ausmaß die Möglichkeit, das Gewaltverbot der UN-Charta zu umgehen. Die Schwellen hierfür liegen sehr hoch, da geht es um schwere Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung und eine unmittelbar bestehende Bedrohung nach außen. Dass eine Regierung eine gemeinwohlfeindliche Politik gegen die eigene Bevölkerung verfolgt oder sich durch Drogenterrorismus finanziert, ist, so schlimm das ist, kein hinreichender Grund.
Frage: Welche Gefahr birgt ein Eingriff wie der in Venezuela für die internationale Ordnung?
Bogner: Vor allen Augen und ohne jede Verschleierung machen die USA klar: Es gilt das Recht des Stärkeren, man agiert strikt nach eigener Interessenlage. Das Völkerrecht wird respektiert, wo es den eigenen Interessen nutzt, und es wird gebeugt, wo das eben nicht so ist. Das ist dramatisch und hat nachhaltige Folgen. Es bedeutet, dass das einzige weltweit implementierte Regelsystem noch weiter unter die Abrissbirne kommt, als dies bisher schon der Fall ist.
Frage: Verstöße gegen das Völkerrecht gab es allerdings auch schon in der Vergangenheit.
Bogner: Aber dies geschah in der Regel, ohne es offen einzugestehen. Offiziell gaben sich die USA als dessen Verteidigerin. Die Trump-Administration lässt nun mehr und mehr die Maske fallen. Auch wenn man politisch die Angemessenheit der Aktion gegen das Regime Maduro differenziert beurteilen wird, muss in der Reaktion der Europäer nun definitiv auch die Aussage kommen: Das ist eine Verletzung des Völkerrechts, und das ist nicht gut.
