Politikerin nach Schüssen auf Jesusbild verurteilt
Mit ihren Schießübungen auf ein Bild von Maria und Jesus hatte die Schweizer Politikerin Sanija Ameti (parteilos) im September 2024 international für Aufsehen und Empörung gesorgt. Jetzt ist die 33-Jährige laut übereinstimmenden Medienberichten dafür vom Bezirksgericht Zürich zu einer Zahlung von 500 Franken (rund 544 Euro) verurteilt worden. Zudem wurde eine Strafe von 3.000 Franken (rund 3266 Euro) zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht erklärte zur Begründung, Ameti habe durch ihre Aktion die Glaubensfreiheit gestört. Laut dem entsprechenden Paragrafen wird bestraft, wer "in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet".
Verlust der Arbeitsstelle und Parteiaustritt
Ameti, die damals noch Mitglied der Grünliberalen Partei (GLP) war, hatte im September 2024 auf Instagram ein Video von sich hochgeladen, das sie bei Schießübungen auf ein Bild von Jesus und Maria zeigte. Nach schwerer Kritik aus ihrer eigenen Partei und der Schweizer Bischöfe löschte sie den Beitrag kurze Zeit später und bat in einem Schreiben an den Churer Bischof Joseph Bonnemain um Vergebung – eine Bitte, der Bonnemain in einem Antwortschreiben nachkam. "Ich vergebe Sanija Ameti und ich bitte alle gläubigen Katholiken, Christen, Muslime, jeder, der sich in seinen religiösen, menschlichen Gefühlen verletzt fühlt, mir zu folgen. Hass und Verfolgung können nicht die Antwort sein", erklärte der Bischof später.
Für die Politikerin hatten ihre Schießübungen auch schon vor dem jetzt erfolgten Urteil Konsequenzen: Sie verlor ihre Arbeitsstelle und kam einem Ausschluss aus der GLP durch Austritt zuvor. Im Prozess hatte ihr Anwalt einen Freispruch gefordert. Seine Mandantin habe unter einem Trauma gelitten, das sie 30 Jahre lang nicht verarbeitet hatte. Ameti war als kleines Kind mit ihrer Familie aus dem ehemaligen Jugoslawien geflohen, nachdem ein Bruder erschossen worden war. Amati selbst äußerte sich vor Gericht nicht. Sie hatte vor dem Prozess gesagt, sie habe damals achtlos eine Seite aus einem Katalog gerissen und als Zielscheibe genutzt. (stz)
