Verwechslungsgefahr genügt

Falscher Priester – Urteil wegen Amtskleidung rechtskräftig

Veröffentlicht am 04.02.2026 um 12:15 Uhr – Lesedauer: 

Hamm ‐ Weil sich ein Mann als geweihter Priester ausgab und entsprechend kleidete, musste er sich – über mehrere Instanzen – vor Gericht verantworten. Nun liegt das endgültige Urteil vor.

  • Teilen:

Ein falscher Priester ist wegen Missbrauchs von Amtskleidung rechtskräftig verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision des Mannes verworfen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Damit bestätigte es die Auffassung von Amts- und Landgericht.

Der – auch wegen Vorstrafen – zu neun Monaten Bewährung Verurteilte bezeichnet sich laut Oberlandesgericht selbst als geweihter Priester. Er behaupte, Gründer und Mitglied einer privaten Glaubensgemeinschaft in Paderborn zu sein. Obwohl es keine Verbindung zur katholischen Kirche gebe, habe der Mann wiederholt Amtskleidung getragen, die dem kirchlichen Priestergewand zum Verwechseln ähnlich sehe. Zudem habe er Fotos von sich in dieser Kleidung im Internet veröffentlicht.

Für die Verurteilung genügt es laut dem Gericht, dass bei durchschnittlicher, nicht besonders sorgfältiger Betrachtung eine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Kleidungsstücke müssten nicht tatsächlich von der jeweiligen Religionsgemeinschaft verwandt werden. Auch sei es hier ohne Bedeutung, dass dem Mann möglicherweise von seiner privaten Glaubensgemeinschaft tatsächlich Titel verliehen worden seien. (KNA)