Falscher Priester – Urteil wegen Amtskleidung rechtskräftig

Ein falscher Priester ist wegen Missbrauchs von Amtskleidung rechtskräftig verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision des Mannes verworfen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Damit bestätigte es die Auffassung von Amts- und Landgericht.
Der – auch wegen Vorstrafen – zu neun Monaten Bewährung Verurteilte bezeichnet sich laut Oberlandesgericht selbst als geweihter Priester. Er behaupte, Gründer und Mitglied einer privaten Glaubensgemeinschaft in Paderborn zu sein. Obwohl es keine Verbindung zur katholischen Kirche gebe, habe der Mann wiederholt Amtskleidung getragen, die dem kirchlichen Priestergewand zum Verwechseln ähnlich sehe. Zudem habe er Fotos von sich in dieser Kleidung im Internet veröffentlicht.
Für die Verurteilung genügt es laut dem Gericht, dass bei durchschnittlicher, nicht besonders sorgfältiger Betrachtung eine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Kleidungsstücke müssten nicht tatsächlich von der jeweiligen Religionsgemeinschaft verwandt werden. Auch sei es hier ohne Bedeutung, dass dem Mann möglicherweise von seiner privaten Glaubensgemeinschaft tatsächlich Titel verliehen worden seien. (KNA)