Kommission rügt Umgang mit Missbrauch im Bistum Münster
Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bistum Münster ist nach Einschätzung der zuständigen Unabhängigen Aufarbeitungskommission weiterhin unzureichend. In ihrem ersten Jahresbericht fordert die UAK grundlegende Verbesserungen – insbesondere bei der Zahlung von Anerkennungsleistungen und beim Umgang mit Verjährung.
Das Gremium kritisiert vor allem das bundesweite Verfahren der kirchlichen Anerkennungsleistungen als langwierig, intransparent und emotional belastend. Betroffene erhielten häufig keine nachvollziehbaren Begründungen für Entscheidungen. Die UAK empfiehlt dem Bistum, sich für verbindliche Begründungspflichten, kürzere Bearbeitungszeiten und direkte Kommunikationswege zwischen UAK und Anerkennungskommission einzusetzen.
Problem der Verjährung
Zugleich fordert die UAK, dass das Bistum künftig grundsätzlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet – sowohl in staatlichen Zivilverfahren als auch im kirchlichen Recht. Eine Berufung auf Verjährung werde dem Leid der Betroffenen nicht gerecht und widerspreche dem eigenen moralischen Anspruch der Kirche, heißt es im Bericht.
Die UAK im Bistum Münster hatte sich Anfang 2022 konstituiert. Ihre Geschäftsstelle nahm nach längerer Vorbereitungsphase im November 2024 die operative Arbeit auf. Ähnliche Kommissionen gibt es in allen deutschen Bistümern. Im ersten Jahr nach der Eröffnung haben sich laut dem Bericht 45 Betroffene an die Geschäftsstelle gewandt. Sie seien etwa beim Stellen von Anträgen bei verschiedenen Leistungsträgern oder beim Formulieren der eigenen Geschichte unterstützt worden. Insgesamt seien mehr als 580 persönliche Kontakte zustande gekommen.
Die UAK betont, ihre Unabhängigkeit habe erst nach langen Verhandlungen und der Gründung eines eigenen Trägervereins gesichert werden können. Die Mitglieder seien bewusst nicht vom Bischof berufen worden. Für 2026 kündigt die Kommission an, ihre kritische Begleitung der kirchlichen Aufarbeitung fortzusetzen. Geplant sind unter anderem die Auswertung kirchlicher Akten, der Abschluss einer Studie zur Gewalt in der Heimerziehung sowie weitere öffentliche Stellungnahmen. Ziel bleibe, so die UAK, Schweigen zu beenden, erlittenes Unrecht zu benennen und Vorschläge für eine bessere Aufarbeitung zu entwickeln. (KNA)
