Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe möglich

Vertuschung: Erstmals amtierender Bischof in Polen vor Gericht

Veröffentlicht am 19.02.2026 um 11:28 Uhr – Lesedauer: 

Tarnów ‐ Erstmals steht in Polen ein amtierender Bischof vor Gericht. Andrzej Jeż soll Missbrauchsfälle durch Priester nicht rechtzeitig gemeldet haben. Er weist alle Vorwürfe zurück.

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Östlich von Krakau hat am Mittwoch das erste Vertuschungsverfahren gegen einen polnischen Diözesanbischof begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft Andrzej Jeż, Bischof von Tarnów, vor, in zwei Fällen sexuellen Missbrauch durch Priester seines Bistums nicht unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden gemeldet zu haben.

Jeż wies die Vorwürfe am Mittwoch vor Gericht zurück. "Ich bekenne mich nicht zu den mir vorgeworfenen Taten", sagte er laut Medienberichten zum Auftakt des Verfahrens. Zugleich sagte er: "Ich bin wegen meines Eifers angeklagt. Hätte ich den Fall überhaupt nicht der Staatsanwaltschaft gemeldet, gäbe es diesen Prozess heute nicht."

Bischof wandte sich zuerst an Vatikan

Er habe von den Missbrauchsfällen erst spät erfahren, so der Geistliche. "Niemand hat sich direkt an mich gewandt – weder Opfer noch ihnen nahestehende Personen", sagte Jeż. Sobald ihn entsprechende Informationen erreicht hätten, habe er zunächst kirchliche Stellen eingeschaltet.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte Jeż parallel auch die staatlichen Behörden informieren müssen. Durch das Abwarten seien Anzeigen teils um Monate oder sogar Jahre verzögert worden, lautet der Vorwurf. Für die Nichtanzeige einer Straftat drohen nach polnischem Recht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Der Prozess wird am 2. März fortgesetzt. (KNA)