Gericht erlaubt Abtreibungsgegnern Versammlungen vor Arztpraxis
Das Verwaltungsgericht Aachen hat Abtreibungsgegnern das Recht zugesprochen, sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer gynäkologischen Praxis zu versammeln und zu beten. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
In der Aachener Praxis werden Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Die Mitglieder eines eingetragenen Vereins hatten auf der anderen Straßenseite seit dem Jahr 2005 einmal im Monat sogenannte Gebetsvigilien veranstaltet, nach eigenen Angaben aber nie Patientinnen aktiv angesprochen. Die Betenden trugen dabei Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Anmelden einer weiteren derartigen Veranstaltung für Dezember 2024 in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingang der Praxis untersagt. Das Land hatte den Abtreibungsgegnern stattdessen eine andere Fläche für Versammlungen ausgewiesen. Der Verein klagte und bekam recht (AZ: 6 K 164/25).
Gericht sieht in Kundgebungen keinen Spießrutenlauf
Bei der Beurteilung, ob die Maßnahme gerechtfertigt sei, seien auch die Grundrechte der Versammlungsteilnehmer zu berücksichtigen. "Die Vorschriften des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbieten weder generell eine Meinungskundgabe noch eine Konfrontation von Schwangeren mit den Meinungen der Versammlungsteilnehmer", so das Gericht. "Schwangere Frauen kommen allenfalls für 10 Sekunden mit den Betenden und den Bildern in Kontakt und könnten ihnen ausweichen."
Bei einer derartigen kurzen Konfrontation handelt es sich der Entscheidung zufolge nicht um einen "Spießrutenlauf" für die Frauen auf dem Weg zur Praxis. Die Versammlung finde zudem nur einmal im Monat statt. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu entscheiden hätte. (KNA)
