Verfassung des Saarlands künftig mit Gottesbezug

Erstmals seit seinem Beitritt zur Bundesrepublik im Jahr 1957 hat das Saarland einen Gottesbezug in der Verfassung stehen. Der Landtag in Saarbrücken beschloss am Mittwoch mit 46 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen eine entsprechende Änderung, die von den Fraktionen von SPD und CDU angestoßen worden war.
Der Verweis auf Gott ist Teil der neuen Präambel, eines Vorworts zum Verfassungstext. Das Saarland war bisher das einzige deutsche Bundesland ohne eine solche Präambel.
"Schließt Gläubige wie Nichtgläubige ein"
In der betreffenden Passage heißt es nun wörtlich: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben."
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani betonte: "Diese Formulierung verbindet den Gottesbezug mit dem humanistischen Erbe. Sie schließt Gläubige wie Nichtgläubige ein. Das ist ganz wichtig." Vertreterinnen und Vertreter der großen Weltreligionen hätten in der parlamentarischen Anhörung die Formulierung gemeinsam entwickelt. Es gehe am Ende um die moralische Rückbindung staatlichen Handelns.
"Gott und Menschenrechte gehören zusammen"
SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon schlug den Bogen zum Schutz der Menschenrechte, der in der neuen Präambel ebenfalls zum Tragen kommt. "Für mich als evangelischer Christ ist immer völlig klar gewesen: Gott und die Menschenrechte, die gehören untrennbar zusammen. Mein Gott steht auch dafür, dass wir für die Menschenrechte eintreten."
Mehrere deutsche Bundesländer haben einen Gottesbezug in ihrer Verfassung aufgenommen. Darunter sind Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Gleiches gilt für das Grundgesetz. (KNA)