Positionspapier vorgestellt – Kritik von Bischof

"Spannung aushalten": Wie die kfd zu Abtreibungen steht

Veröffentlicht am 14.06.2026 um 00:01 Uhr – Von Christoph Brüwer – Lesedauer: 

Düsseldorf ‐ In einem neuen Papier positioniert die Katholische Frauengemeinschaft sich zum Thema Schwangerschaftsabbruch – und stellt dabei einige Forderungen. Kritik gab es unter anderem von einem Bischof.

  • Teilen:

Über zwei Jahre lang hat sich die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland (kfd) in einem Meinungsbildungsprozess mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch beschäftigt. In dieser Woche wurde nun das Positionspapier des größten katholischen Frauenverbandes in Deutschland veröffentlicht. Das Ergebnis: "Der Prozess hat keinen Konsens hervorgebracht, aber eine gemeinsame Grundhaltung deutlich gemacht: die tiefe Achtung vor dem Leben von Beginn an und zugleich die klare Verpflichtung, Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen."

Dass die kfd auch nach einem mehrjährigen Prozess in dieser Frage keinen Konsens gefunden hat, zeigt, wie vielschichtig und emotional das Thema ist – und wie unterschiedlich die Auffassungen darüber unter kfd-Mitgliedern sind. Eine weitere Harmonisierung der Positionen war offenbar nicht möglich. "Die kfd hält die Spannung zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung bewusst aus", heißt es im Fazit des Positionspapiers. "Sie erkennt das ungeborene Leben als schutzwürdig an und betont zugleich das Recht der Frau auf Gewissensfreiheit, Würde, körperliche Unversehrtheit sowie auf eine selbstbestimmte Entscheidung im Bewusstsein ihrer persönlichen Ängste, Sorgen und Lebensumstände."

Gänzlich neu ist diese Positionierung der kfd indes nicht. Schon im April 2024 äußerte der geschäftsführende Bundesverband sich zum Thema Schwangerschaftsabbruch und verwies auf das "große Spannungsverhältnis". Als Verband stehe man hinter dem Selbstbestimmungsrecht jeder Frau. "Ganz deutlich sagen wir: Es steht niemandem zu, Frauen zu verurteilen, die aus persönlich Gründen und in freier Entscheidung einen Schwangerschaftsabbruch als letzten Ausweg sehen", so die Verbandsführung. "Und wir treten gleichzeitig ebenso klar für den Schutz des ungeborenen Lebens ein."

Bild: ©KNA/Harald Oppitz (Symbolbild)

Die Debatte um den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch war die Grundlage für das aktuelle Positionspapier der kfd.

Auslöser für die Stellungnahme war damals der Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Diese Kommission bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht. In zwei Arbeitsgruppen sollten Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden. Zum Kontext gehört darüber hinaus auch die politische Diskussion um den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch. Dieser regelt den Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs; seine Abschaffung wurde in den vergangenen Jahren immer wieder politisch gefordert und diskutiert. Dieses Vorhaben war etwa Teil des Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung.

Die Haltung der Kirche hierzu ist klar: Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat sich in der Vergangenheit mehrfach deutlich gegen eine Liberalisierung der bestehenden Abtreibungsregeln ausgesprochen und entsprechende Vorstöße zurückgewiesen.

Distanzierung von Lebensschutz-Bewegung

Die kfd beschäftigt sich in ihrem Positionspapier aber nicht nur mit der Frage nach der gesetzlichen Regelung des Paragrafen 218. Der Frauenverband fordert eine – auch kirchliche – Begleitung von Frauen in Konfliktsituationen, den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln und sexuelle Bildung vom Kindesalter an. Zudem sollen Schwangerschaftsabbrüche nach Ansicht der kfd auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein und Krankenkassen die Kosten bei diesen Eingriffen übernehmen. Zudem grenzt die kfd sich von "sogenannten Lebensschützer*innen" ab und warnt vor einer unkritischen Unterstützung: "Auf Versammlungen der 'Lebensschutz'-Bewegung werden nicht nur antifeministische, autoritäre und christlich-fundamentalistische Inhalte und Positionen verbreitet, sie sind bisweilen auch völkisch-rassistisch, homo- und transfeindlich oder relativieren den Holocaust."

Dass es Kritik an dieser Positionierung der kfd gibt, ist daher nicht weiter verwunderlich. "Das Positionspapier der kfd mag Vieles, ja, sogar gut gemeint sein. Nur katholisch ist es nicht", sagte der ehemalige Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen laut einer Pressemitteilung der "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA). Dass ein katholischer Verband die Forderung erhebe, Schwangerschaftsabbrüche müssten auch in katholischen Kliniken möglich sein, sei "völlig inakzeptabel und geradezu unerträglich". Gleiches gelte für die Forderung der Kostenübernahme von Abtreibungen durch die Krankenkassen.  

Bischof Heinz Josef Algermissen im Gespräch vor einem Gottesdienst
Bild: ©KNA/Harald Oppitz (Archivbild)

"Das Positionspapier der kfd mag Vieles, ja, sogar gut gemeint sein. Nur katholisch ist es nicht", kritisierte der emeritierte Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen.

Das von der kfd benannte Spannungsfeld zwischen dem in der Lehre der katholischen Kirche verankertem Lebensrecht auf der einen und der Gewissensentscheidung der Frau auf der anderen Seite, lässt Algermissen nicht gelten. "Es wäre falsch, daraus den Schluss zu ziehen, eine Entscheidung für die Durchführung einer Abtreibung ließe sich mit der Berufung auf das eigene Gewissen rechtfertigen. Das ist nicht der Fall", mahnte der Bischof. "Wo das Gewissen einen solchen Rat erteilte, würde dadurch lediglich offenbar, dass das betreffende Gewissen nicht in hinreichender Weise gebildet wurde." Ein "in rechter Weise gebildetes Gewissen" werde die Lehre der Kirche in dieser wie auch in anderen Fragen als verbindlich und persönlich verpflichtend betrachten.

Der Würzburger Moraltheologe Stephan Ernst sieht das kfd-Papier dagegen deutlich positiver. Er sieht darin eine "ehrliche Wiedergabe des Stands der Diskussion". Im Unterschied zu politischen und gesellschaftlichen Bestrebungen, die eine vollständige Entkriminalisierung der Abtreibung anstreben, sei der Text der kfd "noch recht verhalten und will die lehramtliche Position der Schutzwürdigkeit des Ungeborenen von Anfang an nicht aufgegeben", so Ernst im Interview mit katholisch.de. "Man wird ihm kaum eine Anpassung an den sogenannten 'Zeitgeist' vorwerfen können."

Ernst lobt vor allem die Zuwendung zur schwangeren Frau in der jeweiligen Konfliktsituation. "Mir scheint es wichtig, dass die Kirche nicht nur am Lebensrecht des Ungeborenen festhält, sondern auch bei den Frauen oder Paaren in Schwangerschafts-Konfliktsituationen ist und sich hier um Verständnis und Hilfe bemüht." Der Moraltheologe bedauert dagegen, dass aus dem Papier nicht ersichtlich werde, welche Forderungen und Alternativen die kfd in die Diskussion einbringen wolle, wenn wieder über die mögliche Streichung der Paragrafen 218 und 219 im Strafgesetzbuch diskutiert werde. Denn dass dieses Thema wieder gesellschaftlich und politisch diskutiert wird, ist alles andere als ausgeschlossen.

Von Christoph Brüwer